Zwischen Neckar und Alb

Tod nach OP: Verfahren eingestellt

Prozess Nürtinger Amtsgericht stellt das Verfahren gegen Gynäkologen der Filderklinik ein. Der Arzt muss 30 000 Euro zahlen.

Wurde bei der Behandlung einer 21-jährigen Patientin im April 2015 gepfuscht? Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart
Das Verfahren gegen einen leitenden Arzt der Filderklinik wurde vom Amtsgericht Nürtingen eingestellt. Archiv-Foto: Roberto Bulgrin

Nürtingen. Am frühen Morgen des 21. April 2015 suchte eine 21-jährige Frau die Filderklinik auf, weil sie seit dem Vorabend Schmerzen im Unterbauch hatte. Bei einer Ultraschalluntersuchung wurde festgestellt, dass die Patientin eine Zyste im Unterleib hatte. Ohne die Patientin vorher gesehen zu haben, schlug der angeklagte Gynäkologe zwei Behandlungsmöglichkeiten vor: Zum einen eine Laparoskopie, auch Bauchspiegelung genannt, oder eine konservative Therapie mit Medikamenten.

Die Patientin entschied sich für den Eingriff. Dieser wurde zunächst nicht vom Gynäkologen selbst ausgeführt. Erst als dessen Kollege die Bauchdecke der Patientin nicht durchdringen konnte, forderte er den Angeklagten an. Wenige Minuten später soll dieser mit der Nadel die Beckenschlagader der jungen Patientin durchdrungen und so starke Blutungen ausgelöst haben. Der hohe Blutverlust habe dazu geführt, dass die Patientin auf dem OP-Tisch wiederbelebt werden musste. Beim Eingriff mussten sowohl der Dünndarm als auch die Milz entfernt werden, weil beide verletzt worden waren. Ohne aus der Narkose wieder aufzuwachen, starb die Patientin fünf Tage später an einer Hirnschwellung. Die Angehörigen der Verstorbenen werfen dem 56-Jährigen vor, bei dem Eingriff nicht angemessen gehandelt zu haben. Sie traten bei der Verhandlung vor dem Nürtinger Amtsgericht als Nebenkläger auf.

Vier Gutachten

Zu dem Verlauf des Eingriffs gibt es vier Gutachten. Zwei der Gutachten räumten einen Behandlungsfehler des Arztes ein, zwei nicht. Daher forderte Staatsanwalt Thomas Hochstein die Einstellung des Verfahrens gegen Auflage einer Zahlung in Höhe von 30 000 Euro.

„Das Leben der Eltern ist zerstört“, warf die Vertreterin der Nebenklage ein. Die Angehörigen wollten erreichen, dass der Gynäkologe nicht mehr praktizieren darf. Der Angeklagte äußerte sich ebenfalls: „Ich kann nicht ungeschehen machen, was passiert ist, und es tut mir für die Familie und Angehörigen leid.“ Er sei sich jedoch sicher, dass er bei dem Eingriff vor fast vier Jahren richtig gehandelt habe.

Richter Stogianidis entschied sich für die Einstellung des Verfahrens: „Das ist kein Freispruch, sondern eine Einzelfallentscheidung, bei der alles berücksichtigt wurde.“ Das Verfahren wurde schließlich unter Zustimmung des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft unter der Auflage einer Zahlung von 30 000 Euro eingestellt. Diese gehen zu gleichen Teilen an die Staatskasse, als Schmerzensgeld an die Nebenkläger und an das Kinderhospiz Stuttgart.Sabrina Kreuzer