Zwischen Neckar und Alb

Todesursache bleibt weiter ungeklärt

Gericht Staatsanwalt fordert im Prozess um zerstückelte Neckarleiche zehn Jahre Haft. Verteidigerin plädiert auf Freispruch.

Gericht
Symbolbild

Esslingen. „Ich habe meine zukünftige Frau nicht getötet“, beteuerte der 76-jährige Rentner leise und mit zitternder Stimme in seinem Schlusswort. Zuvor hatte die Verteidigerin Margrete Haimayer im Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht auf Freispruch plädiert. Es seien zu viele Fragen offen - nicht einmal die Todesursache hätte festgestellt werden können. Oberstaatsanwalt Matthias Schweitzer war sich hingegen sicher, dass der Esslinger die Frau, die er im Sommer letzten Jahres kennengelernt hatte, in seiner Wohnung in Mettingen umgebracht, die Leiche anschließend zerstückelt und die einzelnen Teile mit einem Einkaufstrolley zum Neckar gefahren und dort hineingeworfen hatte. Zehn Jahre Haft wegen Totschlags lautete die Forderung.

Boden mit Blut getränkt

Die Überzeugung der Oberstaatsanwaltschaft stützt sich auf mehrere Punkte: Im Keller hatte man einen Teppich und einen Einkaufstrolley mit dem Blut der Getöteten gefunden. Das Bodenbrett des Schrankes im Wohnzimmer soll regelrecht vom Blut getränkt gewesen sein. Das könne nicht, wie vom Angeklagten behauptet, von einer Verletzung der Bekannten am rechten Zeigefinger durch ein zerbrochenes Sektglas stammen. Der Rentner habe darüber hinaus im Verlaufe der Ermittlungen seine Aussagen immer seinem jeweiligen Wissensstand über die Ermittlungsergebnisse angepasst. Seine Erklärungen zu den Blutspuren seien „völliger Unsinn“, meinte Schweitzer.

Das Gleiche gelte für die Behauptung, aufgrund einer Bewegungsunfähigkeit der linken Hand gar nicht in der Lage gewesen zu sein, die Leiche zu zerteilen.

Kopf und Arm fehlen

Fragen nach der Todesursache hatte die Rechtsmedizinerin übrigens nicht beantworten können. Bis jetzt fehlt nämlich neben dem rechten Arm vor allem der Kopf. „Wer jedoch eine Leiche zerteilt, um sie zu entsorgen, macht das sicherlich nicht, wenn ein Unfall oder ein Suizid vorangegangen ist“, betonte der Oberstaatsanwalt und vermutete, dass das Opfer durch stumpfe Gewalteinwirkung auf den Kopf oder durch Erwürgen gestorben sei.

„Können Sie ausschließen, dass die Frau nicht einfach - ob Streit oder nicht - gestürzt und mit dem Hinterkopf aufgeschlagen ist und der Rentner anschließend aus Panik, da man ihm als vorbestraften Drogendealer nichts glauben wird, die Tote verschwinden lassen wollte?“, richtete sich Verteidigerin Margrete Haimayer direkt an die Richter und Schöffen. Weder die Todesursache noch ein Motiv seien festgestellt worden. Das Urteil wird heute verkündet.Sabine Försterling