Zwischen Neckar und Alb

Urteil als „Ersatzführerschein“

Gericht Außergewöhnliche Strafe für einen Motorradfahrer, der innerhalb weniger Monate gleich mehrfach bei Tempoverstößen erwischt wurde. Von Philip Sandrock

Symbolbild: Jörg Bächle
Symbolbild: Jörg Bächle

Nürtingen. Man könnte glauben, dass er einfach nur das Pech hatte, erwischt zu werden. Denn als der Mann im vergangenen Sommer vor dem Nürtinger Hölderlin-Gymnasium mit seinem Motorrad durch den Messbereich einer städtischen Geschwindigkeitskontrolle sauste, stand fest: Das wird teuer. 30 Kilometer pro Stunde sind auf dem Lärchenberg erlaubt. Das Messgerät protokollierte 61 Stundenkilometer - nach Abzug der Messtoleranz. Mehr als 31 Sachen zu viel. Laut Bußgeldkatalog bedeutet das einen Monat Fahrverbot und 160 Euro Geldbuße. Zusätzlich noch zwei Punkte in Flensburg - das war aber nicht Thema der Verhandlung im Nürtinger Amtsgericht.

Pech kann es kaum gewesen sein - denn für die Mitarbeiter der städtischen Bußgeldstelle war der Motorradfahrer kein Unbekannter. Bereits zwei Mal war er in den vergangenen drei Jahren mit ähnlich hohen Tempoverstößen aufgefallen. Zwei davon innerhalb eines Jahres - allein das würde schon für einen weiteren Monat Fahrverbot reichen. Doch die Stadt ließ beim Bußgeldbescheid zunächst Gnade vor Recht ergehen. Sie erkannte auf 400 Euro Geldbuße und einen Monat Fahrverbot.

Das wollte der Beschuldigte nicht auf sich sitzen lassen. Er nahm sich einen Rechtsanwalt und legte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Deshalb wanderte der Fall von der Amtsstube im Nürtinger Rathaus in den Sitzungssaal des Nürtinger Amtsgerichts. Dort musste nun Richterin Sabine Lieberei darüber urteilen, inwiefern die städtische Buße für den Motorradfahrer angemessen sei.

Sein Anwalt, Dr. Thomas Millich, hatte dabei einige vermeintlich entlastende Beweise im Gepäck: Zunächst verwies der Jurist darauf, dass die Tempo-30-Beschilderung am Lärchenberg entfernt worden sei. Daher habe sein Mandant gar nicht wissen können, dass dort eine Geschwindigkeitsbeschränkung gelte. „Aber sie fahren da doch regelmäßig rauf, das müssen Sie doch wissen“, erwiderte Reinhard Gerigk, der die Stadt in diesem Verfahren vertrat. Wissen sei hier aber nicht ausschlaggebend, so die Richterin, sondern nur die Tatsache, ob die Schilder standen, oder nicht. Also wurde die Mitarbeiterin als Zeugin geladen, die den Blitzer im vergangenen Sommer bedient hatte. Sie sagte aus, dass es für sie zur Vorbereitung gehöre, die Beschilderung vor der Messung zu überprüfen und das auch zu dokumentieren. Erst wenn sie sich vergewissert habe, dass die Tempolimits für jeden Verkehrsteilnehmer erkennbar seien, dürfe sie überhaupt das Messgerät aufstellen.

Wer saß auf dem Motorrad?

Doch der Anwalt hatte noch einen zweiten Punkt: Sein Mandant habe einen Bruder, der ihm sehr ähnlich sehe - der kam auch sogleich als Zeuge in voller Motorradkluft. Doch auch diesen Beweis wollte die Richterin nicht akzeptieren. Es sei zwar eine Ähnlichkeit vorhanden, jedoch könne man auf der Digitalaufnahme des Messgeräts sehr gut das Gesicht erkennen. Doch die Richterin wollte sich nicht an der Nase herumführen lassen: „Die Unterschiede bei Nasenflügeln und Lippen kann man eindeutig zuordnen“, so Lieberei. Der Bruder durfte im Publikum Platz nehmen.

Das letzte Argument der Verteidigung war das berufliche und ehrenamtliche Engagement des Geblitzten. Er sei als selbstständiger Handwerker auf seine Mobilität angewiesen. Er könne sich nicht so kurzfristig einen Fahrer einstellen. Die Auftragsbücher seien voll und Fachkräfte nur schwer zu bekommen. Außerdem sei er langjähriges Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr und fahre dort ebenfalls Einsatzfahrzeuge. Sein Ausfall würde die Retter schwer treffen.

Nach kurzem Hin und Her kam der Vertreter der Stadt Nürtingen mit einem überraschenden Vorschlag: „Wir verlängern das Fahrverbot auf zwei Monate und nehmen dafür Lastwagen von der Regelung aus.“ Das mussten Anwalt und Mandant erstmal unter vier Augen diskutieren „Ich würde den Vorschlag annehmen“, sagte Richterin Lieberei. „Das Angebot ist ein Geschenk des Himmels.“

Nach kurzer Beratung sahen der Motorradfahrer und sein Anwalt es ebenso. Schon in den nächsten Tagen wird der Mann seinen Führerschein abgeben und stattdessen ein Gerichtsurteil mit sich führen - für zwei Monate darf er dann nur sein Firmenfahrzeug und Feuerwehrautos bewegen. Statt eines Führerscheins muss er im Fall einer Kontrolle dann sein Gerichtsurteil vorzeigen.