Zwischen Neckar und Alb

Urteil: Aus Eifersucht zugestochen

Prozess 21-jähriger Messerstecher wurde wegen Totschlagversuchs zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt.

Gericht
Symbolbild

Wendlingen. Der Messerstich, den ein 21-Jähriger am Morgen des 3. Dezember letzten Jahres auf dem Wendlinger Marktplatz einem 22-Jährigen versetzte, geschah aus Eifersucht und ist juristisch als versuchter Totschlag zu werten. So lautet das gestern verkündete Urteil der Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts gegen den 21-Jährigen, der dafür drei Jahre und vier Monate ins Gefängnis muss.

Dass dieser Stich in den Unterbauch seines angeblichen Nebenbuhlers ein Akt der Notwehr gewesen sein soll, wiesen die Stuttgarter Richter jetzt im Urteil zurück. Und damit auch die Behauptung des Angeklagten, er sei zuerst von dem 22-Jährigen angegriffen, geschlagen und gegen eine Hauswand gedrückt worden, ehe er sich mit dem Messerstich zur Wehr gesetzt habe. Vielmehr habe der Angeklagte geglaubt, dass der 22-Jährige ein Verhältnis mit seiner 17-jährigen Freundin begonnen habe. Und dies, obwohl die beiden Männer sogar in der Nacht vor der Tat noch gemeinsam Geburtstag feierten. Dabei wurden auch reichlich Drogen und Alkohol konsumiert, die allerdings auf das folgende Geschehen Stunden später keinen Einfluss mehr hatten, wie das Gericht feststellte. Aber bei dieser Geburtstagsfeier will der Angeklagte beobachtet haben, wie sein 22-jähriger Freund und die 17-Jährige sich vielsagende Blicke zuwarfen. Allein dies habe ihn eifersüchtig gemacht, weshalb er den vermeintlichen Nebenbuhler zum Treffen auf dem Wendlinger Marktplatz aufforderte.

Zur Tatzeit leicht eingeschränkt

Dort, so das Gericht im Urteil, verpasste der Angeklagten dem Gegenüber zuerst Schläge auf dessen Kopf. Erst dann habe sich das Opfer gewehrt. Daraufhin kam es zum Messerstich mit einer Verletzung, die hätte tödlich enden können, resümiert die Strafkammer. Ein Zeuge habe dies genau beobachtet.

Dass die Eifersucht des Angeklagten unbegründet war, hatte dessen 17-jährige Freundin im Zeugenstand bereits dargelegt. Sie hatte dem Gericht auch berichtet, dass der Angeklagte oft aus kleinsten Anlässen heraus aggressiv reagiere, was zahlreiche Zeugen auch für den Tattag bestätigten.

Auch für die Drohungen und Beleidigungen gegenüber der Polizei wurde eine Strafe verhängt, die in die Gesamtstrafe von drei Jahren und vier Monaten einbezogen wurde. Der Staatsanwalt hatte insgesamt eine Strafe von drei Jahren und sieben Monaten beantragt, dazu noch die Einweisung in eine geschlossene Alkohol- und Drogentherapie. Von Letzterem sahen die Richter ab und milderten die Strafe um drei Monate. Der 21-Jährige sei zur Tatzeit in seinem Hemmungsvermögen leicht eingeschränkt gewesen. Bernd Winckler