Zwischen Neckar und Alb

Verfahren wird neu aufgerollt

Corona Der Prozess gegen einen Wendlinger Gebäudereiniger muss wegen der Unterbrechung neu verhandelt werden.

Symbolbild: Gericht
Symbolbild: Gericht

Wendlingen. Zum zweiten Mal hat das Stuttgarter Landgericht einen Wendlinger Gebäudereiniger wegen seines mutmaßlichen Einsatzes von Schwarzarbeitern und des damit verbundenen Sozialversicherungsbetrugs sowie wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 2,7 Millionen Euro angeklagt. Das erste Verfahren gegen den Mann war Mitte Februar dieses Jahres wegen des Corona-Ausbruchs ausgesetzt worden.

Nach neun Monaten Unterbrechung haben die Stuttgarter Wirtschaftsrichter den Fall neu aufgerufen. Die bereits im Januar verhandelten Tatbestände müssen allerdings ganz von vorn verhandelt werden, da ein Prozess nicht länger als drei Monate unterbrochen werden darf. In der Verhandlung vor der 13. Großen Wirtschaftsstrafkammer des Stuttgarter Landgerichts geht es um Taten aus der Zeit von Januar 2011 bis Dezember 2012. Da nicht nur die Pandemie der Justiz einen Strich durch die Rechnung gemacht hatte, sondern auch die Ermittlungen gegen den Angeklagten mehrere Jahre andauerten, wird er wohl mit einer Bewährungsstrafe davonkommen. Der Angeklagte selbst befindet sich auf freiem Fuß.

Ihm wird vorgeworfen, als Betreiber eines Wendlinger Gebäudereinigungsbetriebs zahlreiche Schwarzarbeiter beschäftigt zu haben, wobei er allein Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 1,6 Millionen Euro hinterzogen habe. Daneben soll er auch im gleichen Zeitraum von 2011 bis 2012 die anfallenden Lohnsteuern und Soli-Zuschläge nicht abgeführt und durch Rechnungsfälschungen unberechtigte Vorsteuern beim Finanzamt geltend gemacht haben.

Aufgedeckt hat die Strafverfolgungsbehörde die Vorgänge im Jahre 2013 durch Hinweise und durch einige Bankmitarbeiter, denen aufgefallen ist, dass der Angeklagte hohe Geldsummen von seinen Konten abhob. Gleichzeitig wurde von den Ermittlern des Zollamtes Ulm im Mai 2013 die Durchsuchung der Gewerberäume des Angeklagten vorgenommen, wobei Lohnrapportzettel und Arbeitsunterlagen sichergestellt wurden. Arbeitszeiten und Auftraggeber sind dabei unsachgemäß verbucht worden.

Für die Aufklärung der zahlreichen Einzelfälle haben die Stuttgarter Richter jetzt nur zwei Verhandlungstage angesetzt. Der Grund liegt darin, dass sich der Angeklagte - im Gegensatz zum ers­ten Verfahren - zu einem umfassenden Geständnis entschieden hat. Das Gericht werde ihn dafür dann auch eine Strafe zudiktieren, die noch im Bereich der Bewährung ist, allerdings sollen laut Anklage auch 762 000 Euro aus seinem Vermögen abgeschöpft werden. Bernd Winckler