Zwischen Neckar und Alb

Vertrauen missbraucht

Mann muss zweieinhalb Jahre ins Gefängnis

Ein 42-jähriger Sozialpädagoge wurde vom Stuttgarter Landgericht wegen 24-fachen sexuellen Missbrauchs zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Esslingen/Stuttgart. Die 3. Große Jugendkammer war mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwältin gefolgt. Der Verteidiger hingegen hatte auf eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren plädiert. „Wer das Vertrauensverhältnis eines 13-jährigen Jungen ausnutzt, kann keine Bewährung erhalten“, stellte der Vorsitzende Richter Joachim Holzhausen klar. Der Angeklagte hatte nämlich als Sozialpädagoge einen der sexuell missbrauchten Jungen bis zu dessen Schulwechsel in einer Tagesgruppe für sozial und emotional auffällige Kinder betreut. Im September 2013 habe der 42-Jährige die Initiative ergriffen: In seiner Wohnung in Rheinland-Pfalz war es mehrfach gegen Geld und Geschenke zu sexuellen Handlungen gekommen.

Parallel dazu lief ab August 2015 eine andere Beziehung zu einem damals 14 beziehungsweise dann 15 Jahre alten Jungen, der in einem Internetportal seine Dienste gegen Geld angeboten hatte. Auch hier habe der Angeklagte die Initiative ergriffen, indem er Kontakt aufgenommen habe, meinte der Richter. Die anschließenden Treffen fanden mehrmals in einem Hotel in Esslingen statt.

Ein aufmerksamer Angestellter hatte die Ermittlungen in Gang gebracht. Als der 42-Jährige wieder einmal ein Zimmer buchte, klopfte die Polizei an die Tür. Der Junge sei weder naiv noch unerfahren gewesen, berichtete ein Polizist als Zeuge im Prozess. Der 15-Jährige habe den Angeklagten abgezockt und versucht, die sexuellen Kontakte gering zu halten. So habe es einmal 950 Euro nur für Streicheln gegeben.

Dem Beamten zufolge gibt es inzwischen Ermittlungen gegen einen zweiten Mann, der mit dem Jungen zusammen gewesen sein soll. Aber auch wegen des Verdachts, dass der Angeklagte noch zu einem dritten Jungen – und zwar an seinem Wohnort – eine sexuelle Beziehung gehabt haben soll. Entsprechende Hinweise gebe es in den ausgewerteten E-Mails. Doch das sei Sache der Kollegen in Rheinland-Pfalz. Im Prozess in Stuttgart hatte der 42-Jährige am ersten Verhandlungstag die angeklagten Taten zugegeben – dieses Geständnis rechnete die Kammer ihm hoch an. Den beiden Jungen sei damit eine Aussage als Zeugen erspart geblieben, betonte Holzhausen. Der größte Teil der sexuellen Handlungen sei niederschwellig gewesen. Schwerwiegend hingegen sei, dass der Angeklagte kein Kondom benutzt und als Sozialpädagoge ein bestehendes Vertrauensverhältnis ausgenutzt habe. „Es tut mir aus tiefstem Herzen leid“, sagte der 42-Jährige kurz vor der Urteilsverkündung. Holzhausen zufolge steht der Mann nun vor den Trümmern seines bisherigen, unbescholtenen Lebens.

In seinem Beruf kann der Angeklagte nicht mehr Fuß fassen. „Wenn Derartiges nochmals geschieht, gibt es ziemlich schnell Sicherungsverwahrung“, mahnte der Richter. Denn er glaube nicht, dass – wie der Sozialpädagoge behauptete – keinerlei pädophile Neigungen vorlägen.