Zwischen Neckar und Alb

Viele Wege führen zum Meister

Region. Das Regierungspräsidium Tübingen bietet auch im Jahr 2018 Meisterprüfungen im Beruf Hauswirtschaft an. Zugelassen wird, wer eine Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Hauswirtschafter gemacht und danach mindestens zwei Jahre gearbeitet hat. Ferner können an der Prüfung Personen teilnehmen, die mindestens fünf Jahre Berufspraxis mit wesentlichen Bezügen zu den Aufgaben eines Meisters nachweisen. Außerdem werden Interessenten, die durch Zeugnisse oder auf andere Weise belegen können, dass sie die erforderlichen Kenntnisse erworben haben, zur Prüfung zugelassen. Anmeldungen sind im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg bis spätestens Mittwoch, 28. März, und im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg bis Montag, 12. Juni, beim Regierungspräsidium Tübingen, Referat 31, einzureichen.

1 Informationen gibt es auf der Internetseite unter folgendem Link: rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Bildung/Ausbildung/Hauswirtschaft/Seiten/Hauswirtschaftsmeisterin.aspx