Zwischen Neckar und Alb

Wann Polizisten schießen dürfen

Mit Vorwarnung: Polizisten dürfen ihre Waffen nur in Extremsituationen einsetzen. Gründe sind meist Notwehr oder der Schutz eines Bedrohten. Das Schießen ist auch erlaubt, wenn schwere Verbrechen oder die Flucht eines gefährlichen Täters nicht anders verhindert werden können. Falls möglich, muss der Gebrauch der Waffe angedroht oder ein Warnschuss abgefeuert werden. Schießübungen: Polizisten üben regelmäßig auf Schießständen oder im „Schießkino“. Dabei schießen die Beamten auf eine Leinwand, auf die realistische Einsatzszenarien als Film eingespielt werden. Beispiel: Bei der Kontrolle eines verdächtigen Fahrzeugs steigt ein Mann aus dem Wagen, geht auf den Polizisten zu, zieht plötzlich eine Pistole und schießt. Deut-Schüsse: Polizisten üben auch sogenannte Deut-Schüsse. Dabei wird die Waffe gezogen und sofort ohne genaues Anvisieren des Ziels abgedrückt. Oft müssen sich die Beamten in Sekundenbruchteilen auf kurze Distanz verteidigen, wenn ihre Waffe noch im Holster steckt. Die Beamten lernen in der Ausbildung auch, so zu treffen, dass der Schuss nicht tödlich ist.