Zwischen Neckar und Alb

„Wenig steht moralisch tiefer“

Urteil Ein Altenpfleger aus Nürtingen muss wegen der Misshandlung von Pflegebedürftigen für zweieinhalb Jahre hinter Gitter.

Nürtingen/Stuttgart. Im ersten Prozess vor dem Nürtinger Schöffengericht war der 32-jährige Altenpfleger zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Berufungsprozess am Stuttgarter Landgericht endete gestern bereits nach wenigen Minuten: Es bleibt bei den zweieinhalb Jahren, die der 32-Jährige verbüßen muss.

Man könne sich nur wenige Straftaten vorstellen, die moralisch noch tiefer stehen, hatte im ersten Urteil Richter Alexander Brost in Nürtingen den Fall damals kommentiert. Der Angeklagte wurde dort schuldig gesprochen, in fünf Fällen betagte und teils demente Frauen im Nürtinger Seniorenstift nicht nur körperlich schwer misshandelt, sondern in der Tatnacht auch medizinisch in gravierender Weise vernachlässigt zu haben. Rechtlich ein Verbrechen der fünffachen Misshandlung von Schutzbefohlenen mit Körperverletzung. Weil er mit dem Richterspruch nicht zufrieden war, legte der 32-Jährige Berufung ein. Er hoffte, eine mildere Strafe zu bekommen.

In der Julinacht im Jahr 2015 hatte der 32-Jährige ausgebildete Altenpfleger Nachtdienst. Er sei bereits alkoholisiert zum Dienst angetreten, rechtfertigt er sich auch jetzt in Stuttgart. Aber er wisse noch, was geschah, wobei er sich an Einzelheiten nicht mehr erinnern könne. Diese Einzelheiten wurden gestern aus dem ersten Urteil verlesen und machen auch die Zuhörer im Stuttgarter Gerichtssaal betroffen. Der Mann war nicht nur betrunken, sondern auch mit zweistündiger Verspätung zum Dienst erschienen. Dann habe er seinen Frust an den wehrlosen 67- bis 95-jährigen, teils bettlägerigen Frauen ausgelassen: mit Schlägen an den Kopf und ins Gesicht. Die fünf Frauen waren wegen ihrer Demenz nicht in der Lage, sich zu wehren. Sie wurden teilweise erheblich verletzt. Eine der Frauen erlitt eine schwere Augenverletzung. Eine 81-Jährige ließ er in Erbrochenem liegen. Seinen Dienst beendete er, ohne Dokumentationen vorgenommen zu haben.

Kein Grund, die Strafe zu mildern

Mit dem Urteil von zweieinhalb Jahren Haft könne er zufrieden sein, sagte der Richter am Stuttgarter Landgericht. Es gebe keinen Grund, dieses Strafmaß zu mildern, zumal das Nürtinger Amtsgericht ihm bereits ein halbes Jahr wegen der langen Verfahrensdauer abgezogen hatte. Als besonders gravierend bezeichnete der Richter die Vernachlässigung der Frauen: Mehrere waren nach der Tatnacht extrem dehydriert. Auch der Staatsanwalt hatte vor allem deshalb Berufung eingelegt, mit dem Ziel einer noch höheren Strafe.

Der Angeklagte folgte dem Rat des Richters, die Berufung zurückzunehmen. Damit bleibt es bei dem Urteil des Nürtinger Schöffengerichts. Bernd Winckler