Region. Aktuell läuft die Debatte, ob das nächtliche Alkoholverkaufsverbot im Land gelockert und das Gesetz bis April 2018 geändert werden soll. Es heißt, dass man erwachsenen Menschen nicht vorschreiben sollte, was sie zu welcher Uhrzeit kaufen dürfen. Alkohol soll es rund um die Uhr geben, und die Kommunen sollen an bestimmten Plätzen sogenannte Konsumverbote aussprechen können. Nicht nur Ordnungsämter sehen die Überlegungen des Landes kritisch. Auch die Dezernentin für Soziales im Landkreis, Katharina Kiewel, nimmt dazu in einer Pressemitteilung Stellung.
Kontrolle beim Alkoholkonsum
Im Landkreis gibt es viele präventive Angebote, um Kinder, Jugendliche, aber auch Erwachsene dabei zu unterstützen, nicht einer Sucht zu verfallen. In der Jugend- und Drogenberatung des Landkreises wurden im Jahr 2016 über 120 junge Menschen unterstützt. Neben dieser Präventionsarbeit sollten laut Katharina Kiewel auch die entsprechenden Rahmenbedingungen gegeben sein. „Wir sehen diese positiven Effekte bei der Prävention des Rauchens, hier wurden in der Vergangenheit von der Politik gute Rahmenbedingungen entschieden“, sagt Katharina Kiewel. Es hat sich gezeigt, dass höheres Zugangsalter, erschwerte Zugangswege, Preiserhöhung und intensive Öffentlichkeitsarbeit zu einem starken Rückgang des Konsums geführt haben. Eine vergleichbare Signalwirkung geht nach Einschätzung der Dezernentin für Soziales auch vom nächtlichen Alkoholverkaufsverbot aus. Es signalisiert, dass jeglicher Alkohol kontrolliert konsumiert werden muss.
Die baden-württembergische Polizeistatistik zeigt laut Katharina Kiewel, dass seit dem nächtlichen Verkaufsverbot Tankstellen nicht mehr zu nächtlichen Einsatzschwerpunkten der Polizei werden. „Das nächtliche Alkoholverbot trägt zur Vermeidung von schädlichem Alkoholkonsum bei und sollte daher unbedingt erhalten werden“, betont die Dezernentin für Soziales.pm