Zwischen Neckar und Alb
Wer hat das Feuer im Asylbewerberheim gelegt?

Prozess Vor dem Landgericht muss sich ein 30-Jähriger für die Tat verantworten. Augenzeugen gab es jedoch keine.

Filderstadt. Die 17. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts verhandelt aktuell zu einer Brandstiftung, die am 16. August in Filderstadt stattgefunden hatte. Dort ist in einem Zimmer in einer Asylbewerberunterkunft im Stadtteil Harthausen ein Feuer ausgebrochen. Dass es sich um Brandstiftung handelte, ist laut Polizei sicher. Drei Bewohner der Unterkunft hatten den Rauch zwischen 21.30 und 22 Uhr bemerkt, den Notruf abgesetzt und mit einem Feuerlöscher die Tür aufgebrochen, um die Flammen zu bekämpfen. Sie konnten verhindern, dass das Feuer auf das restliche Gebäude übergriff. Tags darauf nahm die Polizei den Tatverdächtigen, den 30-jährigen Bewohner des Zimmers, fest. Der Mann sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Zum Prozessauftakt wurden acht Zeugen gehört, von denen die Mehrzahl einen Dolmetscher benötigte. Die Männer im Alter von 23 bis 43 Jahren schilderten, wie sie den Abend erlebt hatten. Dabei wichen ihre Angaben teilweise recht weit von dem ab, was sie bei der polizeilichen Vernehmung in den Tagen nach der Tat ausgesagt hatten. Einer der Zeugen erklärte das mit den angeblich schlechten Französischkenntnissen der vernehmenden Polizistin. Die Verteidigung regte daher an, die Beamtin zu einem der Folgetermine als Zeugin zu laden. Einig waren sich die Zeugen, dass sie den Angeklagten nicht in der Nähe seines Zimmers gesehen hatten. Auch ein psychiatrischer Gutachter war bei der Verhandlung anwesend, da der Angeklagte derzeit im Vollzugskrankenhaus behandelt wird. Er soll unter anderem einschätzen, ob der 30-Jährige eventuell im Zustand verminderter Schuldfähigkeit gehandelt haben könnte.

Die meisten der Zeugen, die zur Tatzeit alle in der gleichen Unterkunft wohnten, gaben an, keine Probleme mit dem Angeklagten zu haben und ihn nicht weiter zu kennen. Zwei Männer erzählten allerdings, dass der Angeklagte sich vor dem Brand verändert habe. Er habe sich komplett zurückgezogen und sei auch mal wütend geworden. Die Männer berichteten von einem Vorfall kurz vor dem Brand, für den der Angeklagte verantwortlich gemacht worden sei. Die Herde der Wohnheimküchen sowie eine Waschmaschine seien von ihm beschädigt worden. Daraufhin seien viele der Bewohner wütend auf ihn gewesen.

Zu den Zeugen zählte auch ein Sachbearbeiter der Polizei. Er berichtete, dass der Angeklagte in seiner Vernehmung behauptet habe, er habe erst in diesem Moment von dem Brand in seinem Zimmer erfahren. Der Polizist hielt das nicht für glaubwürdig, da der 30-Jährige bereits auf der Fahrt zur Wache darüber in Kenntnis gesetzt worden sei. Der Zeuge habe zudem erfahren, dass der Angeklagte unzufrieden mit seinem Zimmer gewesen sei und sich um eine Verlegung in ein anderes Heim bemüht habe - ohne Erfolg. Der Polizist sieht darin ein mögliches Motiv. Der Prozess wird am Donnerstag, 25. Februar, fortgesetzt. Julia Theermann