Zwischen Neckar und Alb

Wie hoch sind die Mieten im Kreis?

Umfrage Das Landratsamt ermittelt, wie viel eine Wohnung kosten darf. Das Ergebnis soll zur Orientierung dienen.

Symbolbild.

Kreis. Wie viel Miete darf man für eine Wohnung verlangen? Diese Frage ist für das Landratsamt wichtig, wenn die Miete durch Jobcenter und Kreissozialamt bezahlt wird. Wie alle Kommunen muss der Kreis den Spagat schaffen, einerseits Bedürftigen eine adäquate Unterkunft zu finanzieren, andererseits die Kosten in vertretbaren Rahmen zu halten. Der Kreis hat deshalb eine Unternehmensberatung beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, um die angemessenen Kosten der Unterkunft zu ermitteln. Das Konzept ist die Basis für einen grundsicherungsrelevanten Mietspiegel, der das tatsächliche Mietniveau von Wohnungen im Kreis abbildet.

Aus diesen Daten können die Mitarbeiter des Jobcenters und des Kreissozialamts ermitteln, ob die Unterkunftskosten im jeweiligen Fall angemessen sind. In das Konzept fließen unterschiedliche Daten ein. Um die angemessene Miethöhe möglichst genau abzubilden, ist das Amt auf die Mithilfe der Bürger angewiesen. In den kommenden Wochen wird der Kreis deshalb eine Vielzahl von Mietern, Wohnungsunternehmen und -genossenschaften anschreiben, um über einen Fragebogen Infos zu Miethöhen zu erhalten.

Auch für Mieter, die nicht konkret angeschrieben werden, besteht die Möglichkeit zur Teilnahme. Hierfür ist eine Telefon-Hotline eingerichtet.

Es werden keine personenbezogenen Daten gesammelt. Lediglich Wohnungsdaten werden benötigt. Basierend auf dieser Grundlage werden dann die neuen Richtlinien ermittelt, nach welchen der Landkreis Esslingen künftig die Kosten der Unterkunft übernimmt. Bei der Umsetzung der neuen Regelung geht der Landkreis völlig neue Wege. Nachdem das Projekt abgeschlossen ist, werden über eine Software die Daten regelmäßig aktualisiert. pm

Info Weitere Informationen zu dem Konzept des Esslinger Landratsamtes gibt es über die Telefon-Hotline 0 911/91 93 40 00.