Zwischen Neckar und Alb

„Wohnen muss sicher sein“

Unglück Der örtliche Mieterbund fordert nach der Nürtinger Brandkata­strophe konkrete gesetzliche Regelungen.

Kreis. „Die Brandkatastrophe in der Schafstraße in Nürtingen muss Anlass für transparente und konkrete Regelungen sein, die Wiederholungen verhindern“, lautet die Forderung des Deutschen Mieterbunds Esslingen-Göppingen. Das Unglück mit zwei Toten ist tragisch, weil es womöglich hätte verhindert werden können. Es gab Hinweise, auch von der Polizei, dass die Sicherheit der Bewohner gefährdet ist. Es wurden Überbelegung, Mängel des Brandschutzes, defekte Elektroinstallationen, Ungezieferbefall und Vermüllung reklamiert. Die Tatsache, dass zwei Bewohner an einer Rauchvergiftung gestorben sind, lässt den Verdacht aufkommen, dass Rauchwarnmelder, die seit 2014 vorgeschrieben sind, nicht installiert waren.

„Den Städten stehen öffentlich-rechtliche Befugnisse zur Verfügung, um gegen Missstände, die durch Verwahrlosung, Vernachlässigung und durch Überbelegung von Wohnraum entstehen, wirksam vorgehen zu können“, erklärt Udo Casper, Vorsitzender des Deutschen Mieterbunds Esslingen-Göppingen. Es ist unverständlich, warum die Stadt Nürtingen aufgrund des Bauordnungs-, Gesundheits- und allgemeinen Sicherheitsrechts nicht tätig wurde, um Gefahren für die Gesundheit und Sicherheit der Bewohner abzuwenden, schrieb Casper an den OB der Stadt Nürtingen.

Wohnaufsicht gefordert

Wohnungen müssen menschenwürdig und sicher sein. Es dürfe nicht hingenommen werden, dass verantwortungslose Vermieter die Notlage von Mietern missbrauchen, indem sie Wuchermieten verlangen und ihre Rendite noch steigern, indem sie notwendige Investitionen in die Instandhaltung der Immobilie nicht vornehmen. „Leistungslose Profite auf Kosten der Gesundheit und der Sicherheit der Bewohner müssen ausgeschlossen werden“, fordert Casper. Deshalb müssen die Befugnisse der kommunalen Wohnaufsicht nach dem Vorbild anderer Bundesländer mit einem Landesgesetz ergänzt werden.

Dieses Gesetz müsse definieren, was eine menschenwürdige Wohnung ausmacht, und eine Mindestwohnfläche pro Bewohner müsse festgelegt werden. Eine ausreichende natürliche Belüftung und Belichtung müssen gewährleistet sein. Die Wohnungsausstattung muss funktionsfähig und nutzbar sein. „Zumindest bei begründetem Verdacht muss im Interesse der Bewohner und der Allgemeinheit die Möglichkeit zur Prüfung der Sicherheit und der menschenwürdigen Unterbringung gegeben sein. Werden festgestellte Mängel nicht beseitigt, muss die Nutzung des Gebäudes untersagt werden können“, so Casper.pm