Zwischen Neckar und Alb

Wohnmobile verstopfen Siedlungen

Verkehr Problemzone Ostfildern und Esslingen: Dauerparker verärgern Anlieger in engen Wohngebieten. Doch wirklich ändern lässt sich an der Situation so gut wie nichts. Von Harald Flößer

*
Ein gewohntes Bild in der Esslinger Barbarossastraße: Wohnmobil an Wohnmobil. In der Nelly-Sachs-Straße in Scharnhausen hingegen sollen bald nur noch Pkw parken dürfen (oberes Bild). Fotos: Roberto Bulgrin

Früher stellten Besitzer von Wohnmobilen oder Wohnwagen ihre raumgreifenden Vehikel meist in landwirtschaftlichen Scheunen ab. Doch sind dort die Kapazitäten längst erschöpft. Außerdem will man heute flexibel sein und mit dem praktischen Gefährt öfter mal dem Alltag entfliehen. Die Folge: Die Fahrzeuge werden in Wohngebieten dauergeparkt. Sehr zum Ärger vieler Anlieger, denn vielerorts sind Stellflächen absolute Mangelware. Das Thema ploppt regelmäßig in Gemeinderatssitzungen auf, wo die Bürgervertreter stets ihren Unmut bekunden. Doch wirklich ändern lässt sich an der Situation so gut wie nichts.

Gute Argumente sind gefragt

Eine Problemzone in Ostfildern ist der Scharnhauser Park. Die Fraktion der Freien Wähler hatte deshalb bereits im Mai beantragt, in den Nebenstraßen des Stadtteils das dauerhafte Abstellen von Wohnmobilen und Anhängern offiziell zu untersagen. „Nur schwer möglich“, lautet sinngemäß die jüngst vorgelegte Antwort der Verwaltung. Eine Beschneidung der Parkflächen sei „eine Einschränkung des vom Gesetzgeber vorgesehenen Gemeingebrauchs“, heißt es in der Gemeinderatsvorlage. Jede verkehrsrechtliche Anordnung, die den Verkehr beschränke, müsse begründet sein.

Solche Gründe lägen dann vor, wenn die Sicherheit oder die Leichtigkeit des Verkehrs gefährdet sei. Private oder persönliche Interessen scheiden als Begründung aus. Ein generelles Halteverbot für Lkw, Wohnmobile und Anhänger könne man dann verfügen, wenn diese Fahrzeuge beispielsweise in der Nähe von Stadtbahn-Haltestellen geparkt seien und die Sicht behinderten oder wenn die Sicherheit von Schulwegen gefährdet sei. Aber auch da müsse man eine Beschilderung im Einzelfall prüfen und gesondert begründen.

Handlungsbedarf sieht Ostfilderns Stadtverwaltung nur im östlichen Teil der Nelly-Sachs-Straße und der Richarda-Huch-Straße im Scharnhauser Park. Weil dort viele neue Wohnungen entstehen, werde sich der schon heute bestehende Parkplatz-Mangel weiter verschärfen. Deshalb will die Stadt nun anordnen, in den besagten Straßen ausdrücklich nur das Parken von Pkw zu erlauben.

Die Freien Wähler erwarten, dass Verwaltung und Polizeivollzugsdienst die Situation im Auge behalten. „Käufer von Wohnmobilen müssen sich darauf einstellen, schon beim Kauf zu überlegen, wo sie diese künftig abstellen wollen“, sagte Stadtrat Andreas Nagel. „Der öffentliche Verkehrsraum ist dafür nicht vorgesehen.“

Plochingen noch ohne Probleme

In Esslingen ist das Problem ebenfalls allgegenwärtig. Klagen über abgestellte Wohnmobile oder Anhänger gebe es insbesondere in der Hegensberger Straße, der Barbarossastraße, der Kolpingstraße, der Kirchackerstraße, der Jakobstraße und in den Industriegebieten in Oberesslingen und Zell, berichtet Roland Karpentier, Pressesprecher der Stadt. Er verweist aber genauso wie in Ostfildern darauf, dass den Ordnungsbehörden in dieser Sache die Hände gebunden seien. „Wenn keine Parkzeitregulierung vorhanden ist, kann gegen das Abstellen von zuge­lassenen Fahrzeugen nicht vorgegangen werden.“ Ein Verbot, Wohnmobile abzustellen, könne zwar in begründeten Fällen (§ 45 StVO) ausgesprochen werden. Doch müsse man bedenken, dass das Problem damit nicht gelöst, sondern lediglich in andere Nebenstraßen verlagert werde.

Für Touristen, die mit ihren Wohnmobilen nach Esslingen kommen, gibt es an der Burg zwei Plätze, auf denen man das Fahrzeug auf Zeit abstellen kann.

In Plochingen habe man mit geparkten Wohnmobilen „keine großen Probleme“, sagt Beigeordneter Michael Hanus. Im Rathaus fragten auswärtige Gäste öfter nach, wo sie ihr Wohnmobil für eine Nacht abstellen dürfen. Im Augenblick könne man diesen Leuten aber kein Angebot machen, sagt Hanus. „Wir suchen noch nach einem geeigneten Standort.“

Die Gesetzeslage

Lastwagen parken: Gemäß Paragraph 12 der Straßenverkehrsordnung (StVO) Absatz 3a darf man innerhalb von reinen und allgemeinen Wohngebieten Kraftfahrzeuge mit über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht innerhalb geschlossener Ortschaften von 22 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen „nicht regelmäßig parken“. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.

Anhänger parken: Absatz 3b der StVO regelt, dass mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug, dazu zählen auch Wohnwagen, nicht länger als zwei Wochen geparkt werden darf. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.

Keine Begrenzung für Wohnmobile: Anhänger, die nicht unter die genannten Verbote nach Paragraph 12 fallen, dürfen zwei Wochen im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden. Sofern keine Verbote durch Verkehrszeichen bestehen, dürfen Wohnmobile ohne zeitliche Beschränkung auf öffentlichen Straßen abgestellt werden. hf