Zwischen Neckar und Alb

Zeugen zeichnen ein anderes Bild

Gericht Der Prozess um den Wendlinger Messerstecher geht weiter. Zeugen haben die Tat beobachtet.

Wendlingen. Die geltend gemachte Notwehrversion eines 21-jährigen Angeklagten wird jetzt durch Zeugenaussagen teilweise widerlegt. Im Verfahren vor dem Stuttgarter Landgericht um einen versuchten Messer-Totschlag vom Dezember letzten Jahres auf dem Wendlinger Marktplatz, sind am Mittwoch die ersten Zeugen vernommen worden.

Demnach soll der 21-Jährige damals im zunächst verbalen, dann körperlichen Streit mit einem kurzen Klappmesser blitzschnell in den Bauch des Opfers eingestochen haben. Ein Elektriker, der an jenem 3. Dezember gerade die Stromleitungen für den Aufbau des Wendlinger Weihnachtsmarkts legte, schilderte im Zeugenstand, dass er diese blitzschnelle Armbewegung des Angeklagten gesehen habe. Danach sei der Verletzte gehumpelt und habe ihm, dem Zeugen, die Stichwunde am Bauch gezeigt. Der Zeuge will gesehen haben, dass da sehr viel Blut floss. Er war es, der die Polizei rief.

Ganz anders hatte es der 21-jährige Angeklagte am ersten Verhandlungstag dargestellt: Demnach habe er sich mit dem früheren Freund auf dem Wendliner Marktplatz verabredet, um zu klären, ob dieser ein Verhältnis mit seiner damaligen 17-jährigen Freundin habe. Dies jedenfalls will er durch Fotos und Texte auf seinem Handy mitbekommen haben. Bei dem Treffen dann habe ihn der andere zuerst angegriffen, ihn an eine Wand gedrückt, ihm Schläge auf den Kopf verpasst und ihm dabei erhebliche Schmerzen zugefügt. Erst in dieser Lage habe er in Notwehr das Messer eingesetzt, um den anderen zu erschrecken, wie er sagte.

Davon jedoch haben die Zeugen, die damals beim Aufbau der Weihnachtsmarktstände anwesend waren, nichts gesehen. Auch die 17-Jährige, um die es in diesem offensichtlichen Eifersuchtsdrama ging und die mehrfach versucht hatte, die beiden Streithähne auseinander zu bringen, weiß nichts von dem angeblichen Angriff des Opfers.

Nacktbilder brachten ihn auf

Die Schülerin aus Kirchheim berichtet im Zeugenstand, dass der 21-Jährige über Nacktbilder auf dem Handy mitbekommen habe, dass sie möglicherweise ein Verhältnis mit dem späteren Opfer hatte, was aber nicht stimmte. Er sei daraufhin recht sauer gewesen und habe sich zur Aussprache über das Thema mit dem anderen dann auf dem Marktplatz getroffen. Weil er zuvor Drogen und Alkohol konsumierte, so die Zeugin, sei er besonders aggressiv gewesen. Dass er ein Messer besaß, wusste sie, weil er es ihr einmal gezeigt hatte. Allerdings sei dies ein ganz kleines Klappmesser gewesen. Die Zeugin betont auf Nachfrage des Gerichts, dass ihr damaliger Freund tatsächlich sehr viele Drogen konsumiert hätte. Nach dem Geschehen habe er sich aber freiwillig der Polizei gestellt. Als ein Streifenfahrzeug vorbeifuhr, habe er sich diesem in den Weg gestellt und die Tat gestanden.

Der Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht, in dem es darum geht, ob ein versuchter Totschlag, oder ob nur gefährliche Körperverletzung oder tatsächlich Notwehr vorliegt, ist auf weitere drei Verhandlungstage terminiert. Am nächsten Termin soll die Rechtsmedizinerin darüber Auskunft geben, inwieweit die Stichverletzungen tödlich hätten sein können. Danach soll ein psychiatrischer Sachverständiger zur Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten aussagen und die Frage klären, ob er eventuell durch den Drogenkonsum nicht mehr in der Lage war, die Dimension seines Handeln richtig einzuschätzen.

Wenn es nach der Vorstellung des Angeklagten selbst geht, müsste er freigesprochen werden, da er nur aus Notwehr gehandelt habe. Der Prozess wird am 3. Juni fortgesetzt. Bernd Winckler