Zwischen Neckar und Alb

Zeugin beobachtete die Tat

Justiz Im Messerstich-Prozess am Stuttgarter Landgericht hat eine Zeugin die Tatabläufe genau geschildert.

Wernau. Bisher hatten die zahlreich vernommenen Zeugen noch keine strafrechtlich erschöpfenden Erkenntnisse gebracht. Doch eine Zeugin, die die Richter der Schwurgerichtskammer am Stuttgarter Landgericht gestern im Zeugenstand vernahmen, konnte sich an einige Einzelheiten der Wernauer Messerstecherei genau erinnern. Sie will gesehen haben, wie einer der Männer mit einem Messer auf den 14-Jährigen einstach, als dieser bereits am Boden lag.

Die Zeugin sei an jenem 25. Juni letzten Jahres, einem Sonntag, zufällig an dem Bistro in der Kirchheimer Straße in Wernau vorbeigegangen. Dabei habe sie den zunächst nur verbal geführten Streit zwischen den Familienmitgliedern mitbekommen. Sie will gesehen haben, wie ein Mann - dabei soll es sich um den Besitzer des Hauses handeln, in dem das Bistro liegt - auf eine Frau eingeschlagen habe, die sich Hilfe suchend an die Zeugin wandte. Sie, die Zeugin, sei daraufhin in ihre Wohnung auf der gegenüberliegenden Straßenseite gegangen, um anschließend wieder in Begleitung eines Mannes zurückzukehren, der den Streit zu schlichten versuchte.

Dann jedoch habe der Angreifer plötzlich eine Eisenstange in der Hand gehabt, um damit erneut auf die Frau einzuschlagen. Nach Darstellung der Zeugin wurden anschließend noch weitere Personen in die Auseinandersetzung involviert, die allerdings unbewaffnet gewesen seien. Doch plötzlich habe ein Mann auf den 14-jährigen Sohn der Frau eingestochen, der zu diesem Zeitpunkt durch Schläge bereits am Boden lag. Nachdem sich die Mutter schützend vor ihn stellte, habe der Messerstecher auch auf sie eingestochen und die Frau vermutlich an den Armen verletzt, sagte die Zeugin. Sie identifizierte auch den Messerstecher: Es soll sich um einen der beiden Angeklagten handeln.

Die jedoch beteuern, dass man sie zuerst angegriffen habe. Einer der beiden sagte aus, man hätte ihn zu Boden geboxt. Als er nochmals angegriffen wurde, habe er der Frau lediglich einen „Klaps“ verpasst. Der Prozess geht mit weiteren Zeugenanhörungen am 22., 26. und 28. Februar weiter. Ein Urteilstermin steht noch nicht fest. wic