Das Auto stehen lassen: Das soll sich für Beschäftigte der Landkreisverwaltung lohnen. Die Anschaffung eines Rads oder eines E-Bikes wird künftig mit einem zinslosen Gehaltsvorschuss von maximal 2400 Euro gefördert. Der Betrag muss innerhalb von zwei Jahren zurückgezahlt werden, die Raten werden direkt vom Gehaltskonto abgebucht. Als Anreiz, das Rad tatsächlich für den Arbeitsweg zu nutzen, gibt es auf Nachweis einen Radlerbonus. Er beträgt drei Euro pro Tag, begrenzt auf maximal 100 Fahrten im Jahr.
Orientiert am Statistischen Landesamt, laut dem rund neun Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland das Rad für den Arbeitsweg nutzen, geht die Kreisverwaltung von maximal 200 Beschäftigten aus, die das Angebot wahrnehmen. Wegen der dezentralen Beschäftigungsstruktur der Kreisverwaltung rechnet man jedoch damit, dass es zunächst nur rund 100 Beschäftigte sein werden, vor allem diejenigen mit kürzeren und topografisch günstigeren Arbeitswegen. Das bedeute jährliche Kosten von rund 30 000 Euro für den Kreis.
Dieser will mit seiner Initiative einen Beitrag leisten, die Verkehrsbelastungen in der Region zu reduzieren. Außerdem wird der gesundheitliche Aspekt für die Beschäftigten gesehen, ebenso wie eine gesteigerte Attraktivität der Kreisverwaltung als Arbeitgeber. Nicht zuletzt will der Kreis seiner Verantwortung beim Thema Klimaschutz gerecht werden.
So hoffte denn auch Stefanie Reinhold (Grüne) im Finanz- und Verwaltungsausschuss des Kreistags, der das Fördermodell einstimmig beschloss, dass Städte und Gemeinden diesem Vorbild folgen. Ihre Fraktion hatte die Förderung angestoßen.
In Nürtingen rennt sie damit offene Türen ein. Die Stadt fördert das Radfahren eben aus den vom Kreis genannten Gründen für ihre Beschäftigten bereits seit einigen Jahren, wie Christoph Sprich betont. Der Leiter der Personalabteilung im Nürtinger Rathaus erklärt dazu: „Wir zahlen pro zurückgelegtem Kilometer zwischen Wohnort und Arbeitsstelle zehn Cent aus.“ Seit etwa drei Jahren wird das Angebot auch für E-Bikes gemacht. Auch Sprich will das Konzept erweitern, wie der Landkreis orientiert er sich an der Vereinbarung der Tarifparteien zur Entgeltumwandlung. Das verpflichtet zwar nicht zu einem Angebot für die Beschäftigten, die Stadt hat jedoch großes Interesse daran. „Wir leisten damit einen Beitrag zur Reduzierung von Emissionen, zur Luftreinhaltung und zur Verkehrsentlastung“, betont Sprich.
Er favorisiert ein Leasing-Modell für die Beschäftigten der Stadt. Ein Teil des Gehalts wird in eine Leasing-Rate umgewandelt und vom Bruttogehalt abgezogen, die Beschäftigten sparen dabei an der Steuer und bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Sprich gibt ein Beispiel für ein E-Bike mit Anschaffungskosten von 3000 Euro. Bei einem monatlichen Bruttogehalt von 3000 Euro in der Steuerklasse eins wird ein Teil davon in eine Leasing-Rate von 87,69 Euro umgewandelt. Durch die geringere Gehaltsauszahlung mindern sich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, sodass am Ende die Leasingrate rund 38 Euro geringer ist. Bei 36 Raten werden in diesem Beispiel gegenüber einem üblichen Leasingmodell 1600 Euro bezahlt, also 1400 Euro weniger. Wenn das Rad in Eigentum übergehen soll, wovon ausgegangen wird, ist in der Regel ein Restbetrag von 20 Prozent des Brutto-Anschaffungspreises fällig, also 600 Euro.
Ähnlich wie bei Regelungen zu Firmenwagen könnte noch eine Versteuerung des sogenannten geldwerten Vorteils fällig werden. Dafür gebe es laut Sprich jedoch die Möglichkeit einer pauschalen Versteuerung durch den Leasing-Geber, also den Fahrradhändler. Unter dem Strich bleibt so ein günstigerer Erwerb eines Rades stehen. Der Bonus von zehn Cent pro Kilometer soll bei diesem Modell von der Stadt weiterhin gewährt werden.
Beim Landkreis wie bei der Stadt Nürtingen werden die Anreize, das Rad für die Fahrt zwischen Wohnort und Arbeitsplatz zu nutzen, als sinnvolle Ergänzung zur ÖPNV-Förderung gesehen. So gewähren der Kreis wie auch die Stadt bereits seit einiger Zeit Zuschüsse zu Bus- und Bahntickets. Man will aber auch für die Privatwirtschaft beispielgebend sein. Letztlich können sich Zuschussmodelle für Arbeitgeber durchaus auszahlen, wenn etwa Kosten für Stellplätze gegengerechnet werden, die man mittelfristig einsparen kann.