Zwischen Neckar und Alb

Zuschlag für Mitbewohner

Wohnen Auch bei der Untermiete gibt es für alle Seiten Rechte und Pflichten.

Symbolbild

Kreis. Wer seine Wohnung vollständig untervermieten will, braucht die Erlaubnis des Vermieters. Einfacher ist es, wenn nur ein Teil der Wohnung untervermietet werden soll. Dann muss der Vermieter nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes Esslingen-Göppingen zustimmen, wenn der Mieter beispielsweise durch die Untervermietung die Ausgaben für die Wohnung reduzieren will.

Nach dem Gesetz kann der Vermieter seine Erlaubnis aber von einer Mieterhöhung in Form eines Untermietzuschlags abhängig machen. Voraussetzung ist laut Deutschem Mieterbund, dass für den Besitzer der Wohnung der Wunsch des Mieters ohne eine Erhöhung des Preises unzumutbar wäre. Das kann der Fall sein, wenn durch den Untermieter die Wohnung nun mehr abgenutzt wird oder höhere Betriebskosten anfallen. 25 Euro mehr pro Monat und Untermieter hielt das Landgericht Berlin bei einer Vier-Zimmer-Wohnung nach dieser Rechnung für angemessen.

Preis der Untermiete ist egal

Aber ein neuer Mitbewohner rechtfertigt nicht per se den Aufpreis, und erst recht kann der Vermieter keinen Zuschlag fordern, wenn nicht mehr Leute als bisher in der Wohnung sind. Der Preis der Untermiete spielt dabei keine Rolle. Ist im Mietvertrag für den Fall der Untervermietung generell ein Untermietzuschlag von 50 Euro vorgegeben, ist eine derartige Klausel unwirksam. pm