Stuttgart. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat die Revision gegen das Urteil der 16. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart im Fall Stefan Schumacher zurückgenommen. Damit ist der Freispruch vom Vorwurf des Betrugs für den Nürtinger Straßenradprofi rechtskräftig. Schumacher war angeklagt, seinen Vertragspartner und ehemaligen Teamchef Hans Holczer (Team Gerolsteiner) im Sommer 2008 während der Tour de France über die Einnahme des Dopingmittels Cera getäuscht zu haben. Dem später des Dopings überführten Nürtinger wurde vorgeworfen, seinen damaligen Arbeitgeber dadurch um drei Monatsgehälter in Höhe von jeweils 50 487,50 Euro betrogen zu haben. Schumacher dagegen hatte argumentiert, Teamchef und Ärzte in der Mannschaft hätten zu diesem Zeitpunkt über Dopingpraktiken im Team Gerolsteiner Bescheid gewusst.
Die Strafkammer unter Vorsitz von Richter Martin Friedrich war nach insgesamt 19 Verhandlungstagen und der Vernehmung von 14 Zeugen zwar zu der Überzeugung gelangt, dass Schumacher die Einnahme von Cera wider besseres Wissen abgestritten und damit die Unwahrheit gesagt habe. Die Kammer konnte aber Schumachers Aussage, dass die Dopingpraktiken seinem Arbeitgeber bereits bekannt gewesen seien, nicht widerlegen.tb
