Wie geht es weiter mit dem Amateurfußball im Land? Der Württembergische Fußballverband (WFV) strebt nach eigenen Angaben an, den Spielbetrieb wie geplant wieder aufzunehmen, sprich: Ab Ende Februar soll auch auf den Plätzen rund um die Teck wieder um Punkte gekickt werden.
Bis es soweit ist, müssen die Vereine den Überblick im Pandemie-Dschungel behalten. Im Zuge der seit gestern geltenden neuen Coronaverordnung ist klar, dass in Innenräumen für alle über 18-Jährigen FFP2-Maskenpflicht herrscht. Für Spieler, Schiedsrichter und Beteiligte gilt die 2-G-Regel (im Freien) beziehungsweise die 2-G-plus-Regel (innen). Für Zuschauer gilt sowohl im Freien als auch in Innenräumen die 2-G-pus-Regel. Ausgenommen sind Schüler und Auszubildende bis 17 Jahre – für den Trainings- und Spielbetrieb reicht ein Schülerweis beziehungsweise ein Testnachweis der Schule.
Personen mit einer Booster-Impfung sind von der Testpflicht ausgenommen. Dies gilt auch für Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, die maximal drei Monate zurückliegt sowie für Genesene, deren Infektion maximal drei Monate her ist. tb