Rechtsstreit
Ärger im idyllischen Schlattstall

Rund um ein Areal mit einer alten Papiermühle in der Nähe des Goldlochs kommt es zu dubiosen Vorkommnissen. Bewohner fühlen sich bedroht und von den Behörden im Stich gelassen. 

Rund um das Areal beim Goldloch befinden sich Absperrungen und Schilder, die derzeit Gegenstand eines laufenden Verfahrens sind. Foto: Carsten Riedl

Eigentlich ist im idyllisch gelegenen Schlattstall, dem mit etwa 170 Einwohnern kleinsten Ortsteil der Gemeinde Lenningen, die Welt noch in Ordnung. Das zumindest sollte man meinen. Doch seit geraumer Zeit herrscht Unruhe in dem Örtchen, das an mehreren Quellen liegt – unter anderem am Goldloch und am Ursprung der Schwarzen Lauter.

In unmittelbarer Nähe zu diesen beiden beliebten Ausflugszielen befindet sich ein etwa ein Hektar großes Areal mit einer alten Papiermühle. Diese ist einsturzgefährdet und deshalb schon seit längerer Zeit nicht mehr bewohnbar. Eine Frau aus Ostfildern hat nach Informationen des Teckboten dieses Areal samt Mühle gekauft. Pächter ist offenbar das „Naturschutz-Zentrum e.V.“ – ein Stuttgarter Verein, über den online nichts zu finden ist und der auch nicht mit dem Naturschutzzentrum Schopflocher Alb in Verbindung steht.

Der Beginn der neuen Nachbarschaft verlief für die Schlattstaller Bewohner alles andere als harmonisch. Wie diese gegenüber dem Teckboten berichteten, habe es von Anfang an dubiose und unschöne Vorkommnisse gegeben. In Erscheinung sei stets der Ehemann der Grundstückseigentümerin getreten, der beispielsweise mit einem Metalldetektor unterwegs gewesen sei. Auf Nachfrage, wonach er suche, habe dieser gesagt, dass Nägel in den Boden geschlagen worden seien, damit man sich verletze; Fallen seien aufgestellt und Angelschnüre gespannt worden, damit man stolpere. „Er hat sich richtig in Rage geredet“, erinnern sich die Bewohner, die namentlich nicht genannt werden möchten. Außerdem habe der Mann behauptet, dass auf dem Grundstück seiner Ehefrau Holz gestohlen und widerrechtlich gefällt worden sei.

 

Wir lassen uns nicht vertreiben und gegeneinander ausspielen.

Schlattstaller Bewohnerinnen und Bewohner

 

„Wir in Schlattstall möchten friedlich zusammen leben. Wir schwätzen eigentlich miteinander und klären die Dinge, wenn es Probleme gibt“, betonen die Bewohner. Doch ein sachliches Gespräch sei mit dem Mann zu keiner Zeit möglich gewesen. Von Beginn an sei er auf Konfrontation gegangen. Ein von 29 Schlattstallerinnen und Schlattstallern verfasstes Schreiben an die Eheleute und das „Naturschutz-Zentrum e.V.“ sei als eine Art Friedensangebot gedacht gewesen. „Gerade in einem kleinen Ort wie Schlattstall sollte versucht werden, Angelegenheiten einvernehmlich zu regeln“, schreiben diese in dem Brief. Und: „Wir möchten Ihnen unsere Bereitschaft zu einer guten Nachbarschaft anbieten und Ihnen eine Aussprache vorschlagen“. Die Bewohner betonen in dem Schreiben, „dass wir grundsätzlich dem Anliegen des Naturschutzes positiv gegenüber stehen sowie dem Erhalt der Mühle“. Als Nachbarn seien sie freilich daran interessiert zu erfahren, was mit dem lange brachliegenden Gelände künftig geschehen soll.

 

Wenige Tage später erhielten die Schlattstaller einen Antwortbrief, unterzeichnet vom Vorstand des „Naturschutz-Zentrums e.V.“, mit der Betreffzeile „Ihr Schreiben vom 12. März 2023 mit Täterliste“. In diesem Schreiben, das dem Teckboten vorliegt, steht zu lesen: „Für uns ist es eine ungeheuerliche Verharmlosung, in Fällen von Landfriedensbruch, Bedrohung, Hausfriedensbruch, Diebstahl, Sachbeschädigung, schweren Straftaten gegen den Naturschutz und versuchter gefährlicher Körperverletzung mit Inkaufnahme von Todesfolge in mehreren Fällen von einem ,unglücklichen Beginn‘ und ,unschönen Vorkommnissen‘ zu sprechen“. Das Schreiben habe sie aber erfreut, „in dem Sie uns eine Auflistung von beteiligten Personen haben zukommen lassen“. Man sehe sich gezwungen, gegen sämtliche im Schreiben aufgeführte Personen ein Betretungsverbot für das Areal auszusprechen. „Bei Verstoß werden wir ohne weitere Ankündigung entsprechende Strafanzeigen fertigen.“ Außerdem: „Wir erwarten Mithilfe und Unterstützung bei der Aufklärung, wer, wann, welche Tätigkeiten auf den Grundstücken in dem Zeitraum von 2020 bis zum heutigen Tag verübt oder dazu angestiftet bzw. veranlasst hat“.

 

Wie die Anwohner berichten, seien in etwa zur selben Zeit rund um das Gelände Absperrungen und Schilder beispielsweise mit der Aufschrift „Privatgrundstück! Durchgang und Betreten verboten! Müllablagern/jegliche Art einer Tätigkeit wird beim Regierungspräsidium und der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht“ aufgestellt worden. Dabei wird auf den Schildern eine „G-Verwaltung“ genannt, wobei unklar ist, was das G bedeutet. Auch eine Belohnung über 1.000 Euro wird ausgelobt für die Feststellung von Personen, die auf den Grundstücken „tätig“ waren.

„Wir sind direkt bedroht, aber man lässt uns im Regen stehen. Von den Behörden fühlen wir uns völlig im Stich gelassen“, sagen die Schlattstaller Bewohner gegenüber dem Teckboten. Doch trotz des Ärgers steht für sie fest: Sie lassen sich weder aus ihrem Heimatort vertreiben noch gegeneinander ausspielen: „Das wird dieser Mann nicht schaffen.“

 

Die Schilder sind Gegenstand eines laufenden Verfahrens

Warum wurden rund um das Gelände Absperrungen und Schilder angebracht? Was werfen Sie den Menschen aus Schlattstall vor? Sehen Sie eine Möglichkeit, den Streit beizulegen? Um welche Institution handelt es sich beim „Naturschutz-Zentrum e.V.“? Was hat das „Naturschutz-Zentrum“ mit dem Grundstück und der alten Mühle vor, welche Planungen gibt es dazu? Diese und weitere Fragen hat der Teckbote dem „Naturschutz-Zentrum e.V.“ per E-Mail zukommen lassen. Jedoch ging keine Antwort und Stellungnahme ein.

Der unteren Naturschutzbehörde im Esslinger Landratsamt liegen zu den Vorgängen in Schlattstall unterschiedliche Umweltmeldungen vor, die derzeit bearbeitet werden. „Diese haben die Absperrungen und Schilder zum Inhalt“, informiert Pressesprecherin Andrea Wangner. Die Schilder seien aktuell Gegenstand eines laufenden Verfahrens. Die Pressesprecherin weiter: „Die Absperrungen und Schilder befinden sich auf verschiedenen Grundstücken innerhalb des Naturschutzgebietes ,Oberes Lenninger Tal mit Seitentälern‘, des Vogelschutzgebietes ,Mittlere Schwäbische Alb‘ und des FFH-Gebietes ,Alb zwischen Jusi und Teck‘. Die Errichtung der Absperrungen bedarf gemäß den Vorschriften der Landesbauordnung einer Baugenehmigung. Aufgrund der Lage im Naturschutzgebiet ist für die Absperrungen und Schilder zudem eine Befreiung von den Vorschriften der Naturschutzgebietsverordnung erforderlich“. 

Gleich mehrere Rechtsstreite

Die Absperrungen und Schilder rund um das Areal beim Goldloch in Schlattstall stehen bis heute. Nur ein Schild am Briefkasten des „Naturschutz-Zentrums e.V.“ wurde entfernt: Auf diesem war auch das Landeswappen Baden-Württembergs zu sehen. Wie der Teckbote von einem Sprecher des Innenministeriums erfuhr, wurde die Grundstückseigentümerin „auf die unzulässige Verwendung hingewiesen und aufgefordert, die Verwendung des großen Landeswappens einzustellen und künftig zu unterlassen“.

Ein Rechtsstreit läuft aktuell mit der Gemeinde Lenningen. Nach Informationen des Teckboten werfen demnach die Grundstückseigentümerin bzw. der Pächter der Gemeinde unter anderem vor, Holz widerrechtlich gefällt und gestohlen zu haben. Sie verlangen offenbar mehrere hunderttausend Euro. Bürgermeister Michael Schlecht will sich mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht zu der Sache äußern.

Die Gemeinde Lenningen hatte schon vor mehreren Jahren einen Rechtsstreit sowohl mit dem ehemaligen Grundstückseigentümer (der Scheufelen Grundstücksgesellschaft) als auch mit der heutigen Eigentümerin als Käuferin geführt. Hintergrund: Nach Vorliegen deren Kaufvertrags hatte die Gemeinde über Teilflächen des Areals das wasserrechtliche Vorkaufsrecht ausgeübt, informierte Schlecht. Auch das Land hatte für das im Naturschutzgebiet liegende Areal sein naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht ausgeübt. Gegen beide erlassenen Bescheide hätten Verkäufer und Käuferin - zunächst erfolglos – Widerspruch und anschließend Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht. „Da unsere Rechtsanwältin Gemeinderat und Verwaltung dann im Rahmen einer rechtlichen Würdigung ein sehr hohes Prozessrisiko und sehr wenig Erfolgsaussichten mit außerordentlichem finanziellem Aufwand aufzeigte, hatten Gemeinde und Land mangels Erfolgsaussichten die Klagen anerkannt und die Vorkaufsrechtsbescheide zurückgenommen.“

Ein Rechtsstreit führte auch die Stiftung Naturschutzzentrum Schopflocher Alb gegen den Verein „Naturschutz-Zentrum e.V.“. Wie Geschäftsführer Marco Drehmann mitteilte, distanziere sich die Stiftung Naturschutzzentrum Schopflocher Alb ausdrücklich von diesem Verein. „Da mehrere Personen diese vermeintliche Verbindung hergestellt haben und es auch schon zu Verwechslungen kam, führten wir einen Rechtsstreit gegen den Verein. Unserer Klage wurde stattgegeben und der Verein ist verpflichtet, ,die durch den unbefugten Namensgebrauch ,Naturschutz-Zentrum e.V.‘ entstandene Verwechslungsgefahr mit der Klägerin […] zu beseitigen“. hei