Die Gemeinde Holzmaden erhält im Rahmen des Landesförderprogramms „Förderung kommunaler Sportstätten“ einen Zuschuss in Höhe von 93.000 Euro für die Modernisierung der Flutlichtanlagen auf dem gemeindeeigenen Sportgelände „Im Brühl“.
Mit den Fördermitteln soll ein weiterer Sportplatz mit einer Flutlichtanlage ausgestattet werden. Gleichzeitig werden die bestehenden Flutlichtanlagen auf dem Trainingsplatz sowie auf dem „Roten Platz“ auf moderne und energieeffiziente LED-Technik umgerüstet. Darüber hinaus umfasst das Projekt die Erneuerung und Ertüchtigung des Blitzschutzes sowie der Elektroinstallation auf der gesamten Sportanlage. Die Gesamtinvestition beläuft sich auf rund 280.000 Euro. Mit der Förderung übernimmt das Land rund ein Drittel der Projektkosten.
„Die Investition in unsere Sportanlagen ist eine Investition in die Zukunft unserer Gemeinde und ins Ehrenamt“, sagt Bürgermeister Florian Schepp. Besonders Kinder und Jugendliche profitierten von guten Trainingsbedingungen und einer modernen Infrastruktur. Er freue sich deshalb, dass der Förderantrag erfolgreich gewesen sei und das Land das Vorhaben unterstütze. Schepp spricht den Landtagsabgeordneten Dr. Natalie Pfau-Weller (CDU) und Andreas Schwarz (Grüne) den Dank der Gemeinde Holzmaden für ihre politische Unterstützung bei der Umsetzung des Projekts aus. Nach Angaben der Gemeinde verbessert die Modernisierung die Trainingsbedingungen für den TSV Holzmaden nachhaltig. Gleichzeitig soll die Umrüstung auf LED-Technik den Energieverbrauch senken und damit einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Im Zusammenhang mit der Investition äußert sich der Rathauschef auch grundsätzlich zur Klimaschutzpolitik des Landes. Aus seiner Sicht sei das Geld in konkrete Maßnahmen besser angelegt als in zusätzliche Bürokratie. „Es macht für uns mehr Sinn, unser Geld in konkrete Maßnahmen zum Klimaschutz zu investieren als aufwändige, aber völlig wirkungslose Meldeverpflichtungen zu erfüllen.“ Damit spielt er auf die Meldeverpflichtung des Landesklimaschutzgesetzes an, nach dem alle Kommunen zur aufwändigen Erfassung und Meldung ihrer jährlichen Energieverbräuche verpflichtet sind.

