Hitze
Ab sofort darf kein Wasser mehr gezapft werden

Der Landkreis zieht aufgrund niedriger Wasserstände die Reißleine. Stadt ruft noch nicht zum Wassersparen auf.

Die Lauter in Owen. Archivfoto: Markus Brändli
Die Lauter in Owen. Archivfoto: Markus Brändli

Kreis Esslingen. Das Verbot gilt vom heutigen Samstag bis einschließlich Ende September. In dieser Zeit darf keinerlei Wasser mehr aus den Flüssen, Bächen, Seen und Teichen im Landkreis Esslingen entnommen werden – auch keine Kleinstmengen, die mit Eimer oder Gießkanne geschöpft werden, um den eigenen Garten zu wässern. Landwirte, Gartenbau-Unternehmen oder Forstwirte dürfen die Gewässer ebenfalls nicht mehr anzapfen. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit behandelt und mit einer Geldbuße von bis zu 100.000 Euro bestraft. Ausnahmen gibt es beispielsweise für die Feuerwehr

Als Begründung für das Verbot nennt das Landratsamt das sehr niederschlagsarme und trockene Frühjahr, das zu niedrigen Wasserständen im Landkreis Esslingen geführt habe. „Regionale Niederschläge führen aktuell zu keiner oder nur zu einer kurzfristigen Erhöhung der Gewässerpegel. Eine nachhaltige Entspannung der Niedrigwassersituation ist nicht in Sicht. Insbesondere die Gewässerökologie, also Fische, kleinere Tiere und Pflanzen leiden unter den niedrigen Wasserständen, dem niedrigen Sauerstoffgehalt und den ansteigenden Wassertemperaturen“, heißt es in der Rechtsverordnung.

Trinkwasser noch nicht knapp

Und wie sieht’s beim Trinkwasser aus? Anders als Städte wie Aichwald oder Nürtingen haben die Stadtwerke der Stadt Kirchheim noch keinen Aufruf zum Wassersparen veröffentlicht. „Die Stadt ist durch die Landeswasserversorgung gut versorgt“, heißt es zur Begründung.

Wassersparen sinnvoll

Allerdings sei es immer sinnvoll, bei anhaltender Hitze und Trockenheit sparsam mit Trinkwasser umzugehen. Bürgerinnen und Bürger müssten sich jedoch keine Sorgen um die Wasservorräte oder die Trinkwasserkapazität machen. Die Stadtwerke unterhalten mehrere Türme und Hochbehälter, um Bürgerinnen und Bürger mit Trinkwasser zu versorgen. Ergänzt werde der Betrieb in einzelnen Anlagen durch die Landeswasserversorgung.