Urteil
Abbruch der Brandruine rückt näher

Der Eigentümer des Gebäudes in der Nürtinger Schafstraße scheitert vor dem Verwaltungsgerichtshof.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat den Eilantrag des Eigentümers der Brandruine in der Schafstraße gegen die Ersatzvornahme der Stadt Nürtingen abgelehnt.

„Ich freue mich, dass damit der Abbruch des Brandhauses näher rückt. Ich finde es aber unverständlich, dass wir vor Gericht immer recht bekommen und die Gegenseite trotzdem wiederholt Wege findet, den Abbruch mit Rechtsmitteln hinauszuzögern. Selbst jetzt dürfen wir den Abbruch noch nicht direkt vornehmen – für mich liegt da ein Fehler im System“, kommentiert Oberbürgermeister Dr. Johannes Fridrich das Urteil, das nicht angefochten werden kann.

Brand forderte zwei Todesopfer

Vor mittlerweile rund vier Jahren forderte ein verheerendes Feuer zwei Todesopfer in dem Gebäude Schafstraße 2. Seitdem steht die Brandruine leer und ist nicht mehr bewohnbar. Da alle Versuche der Stadtverwaltung, eine einvernehmliche Lösung mit dem Eigentümer zu finden, scheiterten, erließ sie Ende Juni 2023 eine Abrissverfügung. Dagegen legte der Eigentümer diverse Rechtsmittel ein und verzögerte das Verfahren durch mehrere Fristverlängerungsanträge und inhaltslose Begründungsschreiben bei der Stadt, dem Regierungspräsidium und dem Verwaltungsgericht. Selbst die Festsetzung von Zwangsgeld, eine Anordnung der sofortigen Vollziehung und der Versuch der außergerichtlichen Einigung ignorierte der Eigentümer.

Im Juli 2024 drohte die Stadt schließlich dem Eigentümer die Ersatzvornahme an. Das heißt, die Stadt hätte den Abbruch selbst in Auftrag gegeben, falls das Gebäude bis zu einem bestimmten Zeitpunkt noch nicht abgebrochen wäre. Dagegen stellte der Eigentümer einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht und beim Verwaltungsgerichtshof. Dieser ist nun abgelehnt worden.

Dadurch kann die Stadt nun in die Vollstreckung gehen. Zunächst wird sie ein Zwangsgeld anordnen. Falls dies ohne Wirkung bleibt, wird die Ersatzvornahme erneut angedroht und schließlich angeordnet. pm