Neugestaltung
Abriss in der Ohmdener Ortsmitte

Im Rahmen der Sanierung „Ortsmitte“ wird ein altes Gebäude in der Ohmdener Hauptstraße weichen. Die gewonnene Fläche soll zumindest während des Jubiläumsjahrs als Parkplatz dienen. 

Das alte Gebäude in der Hauptstraße in Ohmden soll zeitnah abgerissen werden. Foto: pr

Seit Jahren steht es leer: das alte Gebäude mit nur zwei übrig gebliebenen Fenster­läden in der Ohmdener Hauptstraße 7. Nun ist seine Zeit gekommen – der Abriss naht. Um das Jahr 1900 wurde das Haus gebaut und sei jetzt unbewohnbar, eine Modernisierung nicht mehr möglich, teilt die Gemeindeverwaltung mit. Der Abbruch des Gebäudes ist Teil der Sanierung „Ortsmitte“, da es in seiner jetzigen Form einen städtebaulichen Missstand darstelle.

Vorbereitungen laufen

Die Eigentümer hätten bereits erste Vorbereitungen auf dem Grundstück umgesetzt, wie etwa die Bepflanzung entfernt. Daher hofft die Gemeinde, dass der Abbruch zügig vonstattengeht. Sowohl die Gemeinde als auch der Sanierungsträger, die STEG Stadtentwicklung GmbH, befürworten den Abbruch des Gebäudes, um eine zeitgemäße Neubebauung auf einem zentralen Grundstück zu ermöglichen.

Sobald die Fläche in der Ortsmitte frei ist, soll die Gemeinde diese zumindest zwischenzeitlich für Parkplätze nutzen können. Rund 25 Stellplätze wird es geben. Im Hinblick auf das Jubiläumsjahr und die geplanten Feste sollen Besucherinnen und Besucher dort parken können. 

Langfristig ist jedoch eine Neubebauung angedacht, eine Planung liegt jedoch noch nicht vor. Die Eigentümer würden sich eine Bebauung mit Mehrwert für die Gemeinschaft wünschen. Bürgermeisterin Barbara Born erklärt, dass sich der Abbruch nicht an die Bedingung knüpfen lasse, dass innerhalb einer bestimmten Frist eine Neubebauung zu erfolgen habe.

Für den Abbruch liegt den Eigentümern ein Kostenvoranschlag in Höhe von 44.470 Euro vor. Die Gemeindeverwaltung Ohmden hält einen Fördersatz in Höhe von 25 Prozent für angemessen, da die Eigentümer einerseits augenscheinlich wichtige Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen nicht durchgeführt hätten. Auf der anderen Seite sei der Abbruch städtebaulich erwünscht und sollte daher unterstützt werden. Die Kosten in Höhe von 11.118 Euro müsste die Gemeinde aber nicht allein stemmen.

Förderung durch das Land

Die Freilegung von Grundstücken in einem Sanierungsgebiet kann mit Mitteln aus dem Landessanierungsprogramm gefördert werden. Hiernach trage das Land einen Anteil von 60 Prozent, das entspreche in diesem Fall rund 6700 Euro. Die Gemeinde übernehme die restlichen 40 Prozent und damit rund 4400 Euro. Der Gemeinderat beschließt die Förderung des Abbruchs.