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Acht Jahre Gefängnis nach Messerattacke

Justiz Das Landgericht Stuttgart hat einen 22-Jährigen wegen
schwerer Körperverletzung verurteilt.

Der Angeklagte muss acht Jahre hinter Gitter. Symbolfoto

Wendlingen. Ausgerechnet vor dem Polizeiposten wird in der Nacht auf den 8. September 2023 in Wendlingen eine Frau mit Messerstichen schwer verletzt. So spät war dort niemand mehr, der ihr hätte zur Hilfe kommen können. Die 19. Strafkammer des Landgerichts sieht es als erwiesen an, dass die 31-Jährige von ihrem Freund angegriffen wurde, der sie aus Eifersucht entstellen wollte. Den 22-Jährigen haben die Stuttgarter Richter am Montag zu acht Jahren Haft wegen schwerer und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Der Mann muss zudem die Verfahrenskosten zahlen.

Mit dem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die unter anderem wegen versuchten Mordes für eine lebenslange Freiheitsstrafe plädiert hatte. Bei der Rekonstruktion der Tatnacht berief sich das Gericht auf die Aussagen der Frau. Zudem existieren Videos, die ein Zeuge von seiner Wohnung aus gemacht hatte. Das Gericht geht davon aus, dass der Angeklagte eifersüchtig auf den leiblichen Vater der kleinen Tochter der Frau gewesen sei. Schon früher habe der Angeklagte seine Freundin, die er 2022 in einem Erstaufnahmelager kennengelernt hatte, wie seinen Besitz behandelt und sie misshandelt.

Für andere unattraktiv machen

Die jüngste Auseinandersetzung sei eskaliert, als der Angeklagte der Frau ihr Handy entriss und sie dies bei dem Polizeiposten in der Nähe ihrer Wohnung anzeigen wollte. Weil dort gegen 1.30 Uhr niemand mehr war, setzte sie sich weinend auf die Treppe, als der Angeklagte auftauchte und ihr mit der Klinge eines Multifunktionswerkzeugs Schnittverletzungen im Gesicht und an den Beinen zufügte. Den Beamten erzählte er dagegen, dass zwei Männer seine Frau überfallen hätten. Vor allem der rund zehn Zentimeter lange Schnitt an der Stirn sei wegen des hohen Blutverlusts lebensbedrohlich gewesen, so der Vorsitzende Richter Norbert Winkelmann. Ziel des Mannes sei es gewesen, seine Partnerin unattraktiv für andere zu machen.

Die Gefängnisstrafe will der Vorsitzende Richter als Denkzettel verstanden wissen. „Wir wollen damit deutlich machen, dass in der Bundesrepublik so nicht mit Frauen umgegangen wird“, sagte Norbert Winkelmann zum Angeklagten. Die 31-Jährige leidet psychisch noch immer sehr unter der Tat. „Ich sehe aus wie eine Missgeburt“, zitierte der Richter die Frau, die mit Make-up und Ponyfrisur die Narben zu kaschieren versucht. In seinem Schlusswort hatte der Angeklagte sich zwar entschuldigt, wie schon im ganzen Prozess aber auch gesagt, dass er sich an die Tat nicht erinnern könne. Petra Pauli