Neues Hospiz- und Palliativgesetz stärkt Sterbebegleitung wie die der Kirchheimer AG Hospiz
Am Lebensende nicht allein sein

Die allermeisten Menschen wollen nicht im Krankenhaus oder Pflegeheim sterben, sondern zu Hause. Die Realität sieht meist anders aus. Das neue Hospiz- und Palliativgesetz soll die Versorgung Schwerstkranker am Lebensende verbessern – unter anderem durch mehr Geld für ambulante Dienste wie den der Kirchheimer AG Hospiz.

Kirchheim. Die Ehrenamtlichen der Kirchheimer Arbeitsgemeinschaft Hospiz begleiten schwerstkranke und sterbende Menschen auf ihrem letzten Lebensweg – sowohl zu Hause als auch im Pflegeheim oder im Krankenhaus. Sie bieten keine Pflege an, haben aber – anders als die Mitarbeiter von Pflegediensten – viel Zeit für Gespräche. Auch Angehörige und Freunde erhalten Unterstützung, sowohl in der Zeit des Sterbens als auch danach. Trauerarbeit wird bei der AG Hospiz groß geschrieben. Seit vielen Jahren gibt es Angebote wie das offene Café T, den Gesprächskreis für trauernde Frauen, einen Gedenkgottesdienst und Einzelbegleitung.

Doch genau für diesen wichtigen Arbeitsbereich gibt es bisher keinen Cent an Förderung. „Wenn wir einen Ehrenamtlichen als Trauerbegleiter ausbilden wollen, dann finanzieren wir das über Spendengelder“, sagt Ulrike Graf, die gemeinsam mit Sandra Beck die Arbeit des Hospizdienstes koordiniert. Mit dem neuen Hospiz- und Palliativgesetz, das Ende vergangenen Jahres den Bundestag passiert hat, soll sich das ändern. Zwar sind die Rahmenbedingungen noch nicht ausgehandelt, aber Graf und Beck sind hoffnungsvoll, dass ihnen das Gesetz mehr finanziellen Spielraum für die Trauerarbeit verschafft.

Auch bei der Finanzierung der Sterbebegleitung, die das Hospiz- und Palliativgesetz stärken will, gibt es Verbesserungsbedarf. Bisher erstatten die Krankenkassen nur die Personalkosten des Dienstes, nicht aber Ausgaben für Miete, Fahrtkosten der Hospizbegleiter, Büroausstattung und Werbung. „Ohne Spenden könnten wir unsere Arbeit nicht in diesem Umfang leisten“, sagt Ingrid Riedl, Leiterin der Diakonischen Bezirksstelle und ehrenamtliche Geschäftsführerin der AG Hospiz. Sie hofft, dass künftig auch Sachkosten bezahlt werden. Auch Begleitungen im Krankenhaus – dem Ort, wo nach wie vor die meisten Menschen sterben – sollen mit dem neuen Gesetz förderfähig werden. Bisher gilt das nur für den Einsatz der Ehrenamtlichen zu Hause und im Pflegeheim.

Um die Versorgung am Lebensende zu verbessern und dem Wunsch vieler Menschen, zu Hause zu sterben, Rechnung zu tragen, halten die Mitarbeiterinnen der AG Hospiz eine Aufwertung der Pflege für unabdingbar. „Wir werden oft angefragt, ob wir nachts betreuen können, weil die Pflegedienste das nicht anbieten. Das können wir aber nicht leisten“, sagt Ulrike Graf. Diese Lücke sei mit Schuld daran, dass nicht mehr Menschen zu Hause sterben dürften, ergänzt Sandra Beck.

Das neue Hospiz- und Palliativgesetz ist nicht zuletzt eine Antwort auf den Wunsch vieler Menschen nach Sterbehilfe. Mit diesem Wunsch werden auch die ehrenamtlichen Hospizbegleiter ab und an konfrontiert. „Wenn so etwas an uns herangetragen wird, versuchen wir herauszufinden, was dahintersteckt“, sagt Ulrike Graf. Sterbebegleitung könne dafür sorgen, dass dieser Suizidwunsch wieder verschwinde – aber eben nicht immer. „Man muss bei jedem Menschen neu hinschauen“, sagt Ulrike Graf. Auch Angehörige oder Freunde, an die ein solcher Suizidwunsch herangetragen wird, können bei der AG Hospiz Hilfe und Unterstützung erhalten.