Es ist der vorletzte Verhandlungstag vor der Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts gegen den 60-Jährigen, der am Abend des 14. Mai dieses Jahres in der Notzinger Straße im Ortsteil Wellingen mit seinem BMW zwei Fußgänger überrollte, dabei schwer verletzte und hinterher zu flüchten versuchte. Die Anklage gegen den 60-Jährigen lautet auf versuchten Mord aus Heimtücke.
Wie sich der 60-Jährige am Unfallort in Notzingen gegenüber den Nachbarn verhielt, erfuhren die Richter am gestrigen Montag. So berichtete ein 42-Jähriger Anwohner, dass der Angeklagte mit seinem BMW mit Vollgas auf die Straße fuhr. Nachdem er zum Stehen kam, seien mehrere geparkte Fahrzeuge schwer beschädigt gewesen, der 60-Jährige hingegen stieg Minuten später aus seinem Fahrzeug aus und habe versucht, sich zu entfernen. Das jedoch verhinderten weitere Nachbarn. Der Amokfahrer wurde von einem 57-Jährigen gebeten, sich nicht zu entfernen, was dieser zu ignorieren versuchte.
Daraufhin seien fünf Männer nötig gewesen, den wild schreienden und Beleidigungen ausstoßenden Angeklagten auf dem Boden zu fixieren, bis die Polizei erschien. Dabei habe der Unfallfahrer auch gegen die Zeugen selbst zugeschlagen. Dann soll der 60-Jährige plötzlich gesagt haben, „Schlag mich!“
Über ein noch seltsameres Verhalten des Amokfahrers berichtet ein 57-jähriger Anwohner. Der Angeklagte habe behauptet, er sei der Polizeipräsident, er sei der Chef. Dann soll er zu den Umstehenden gesagt haben: „Das habe ich mit Absicht getan“. Weiterhin berichten Zeugen davon, dass der Fahrer auch den Vorfall beschrieb und sagte: „Das hat sein müssen“. Er sei ohne Schuhe neben seinem beschädigten Fahrzeug gestanden – und habe sich nach dem Erscheinen der Polizei auch heftig gegen die Festnahme gewehrt. „Als er die Handschellen sah“, so einer der Zeugen, sei er ausgerastet und habe vor allem eine Polizeibeamtin schwer beleidigt. Die Liste der beleidigenden Begriffe, die aus dem Mund des Angeklagten gegenüber der Polizei und den anwesenden Zeugen ausgesprochen worden seien, ist sehr lang und liege weit unter der Gürtellinie.
Was geschieht mit dem 60-jährigen Angeklagten nun? Einem psychiatrischen Gutachten zufolge liegt eine schwere paranoide Schizophrenie vor, bei der nicht auszuschließen sei, dass er für die Amokfahrt schuldunfähig ist. Dies bedeutet nach der Meinung des Staatsanwalts, dass der 60-Jährige eine permanente Gefahr für die Allgeheinheit darstellt, und in eine geschlossene psychiatrische Klinik eingewiesen werden müsse.
Das Urteil soll am 15. Dezember gefällt werden.

