Gericht
Amokfahrt in Notzingen: Opfer berichten von ihren schweren Verletzungen

Die beiden Männer, die in Notzingen angefahren wurden, sagen vor Gericht als Zeugen aus.

Als erste Zeugen wurden die beiden Opfer vernommen, die bei der Kollision schwer verletzt wurden. Foto: adobe.stock.com

Am zweiten Verhandlungstag gegen den 60-jährigen Mann aus Notzingen, der zwei Menschen mit seinem Fahrzeug schwer verletzt haben soll, hat die Schwurgerichtskammer am Stuttgarter Landgericht mit der Beweisaufnahme begonnen. Als erste Zeugen wurden die beiden Opfer vernommen, die bei der Kollision schwer verletzt wurden.

Bei seiner „Amokfahrt“ am frühen Nachmittag des 14. Mai dieses Jahres im Wohngebiet des Notzinger Ortsteils Wellingen hat der Beschuldigte die beiden 43- und 44-jährigen Fußgänger laut Staatsanwalt „absichtlich“ mit hoher Geschwindigkeit angefahren, überrollt und dabei einen der Männer lebensgefährlich verletzt. Dies jedoch, so die Einschätzung der Staatsanwaltschaft, im Zustand einer schweren paranoiden Schizophrenie – somit eines Verfolgungswahns. In diesem Wahn habe der 60-Jährige die Absicht verfolgt, Menschen zu töten. Rechtlich: versuchter heimtückischer Mord.

Wie schon am ersten Prozess­tag wird der 60-Jährige an den Händen gefesselt in den Stuttgarter Gerichtssaal geführt. Den Fortgang der Verhandlung verfolgt er ruhig und teils mit gesenktem Kopf, als die Zeugen ihre Angaben zu dem Geschehen machen.

Der Jüngere der beiden, ein Notzinger Maschinenbau-Techniker, kann sich an den Beginn des Unfalls und den Aufprall des schweren BMW noch gut erinnern. Zusammen mit seinem Arbeitskollegen, dem 44-jährigen Projektleiter einer Firma, sei er damals am Haus des Angeklagten vorbeigegangen, wobei es mit dem 60-Jährigen einen verbalen Disput gegeben habe, bei dem der Angeklagte aber nicht reagierte, ehe dieser in sein Haus und weiter in seine Garage ging und von dort aus sein Fahrzeug startete.

„Durch die Luft geschleudert“

Dass der 60-Jährige dann rückwärts auf die Straße fuhr, habe man zunächst zwar wahrgenommen, jedoch ohne Gefahrenpotenzial. Dann jedoch hat der Zeuge, wie er sagt, den großen Schlag gehört und wurde von der Frontseite des BMW „durch die Luft geschleudert“. Er landete mehrere Meter entfernt auf dem Gehweg. Er sei zwar nicht bewusstlos gewesen und habe auch keine Atemprobleme gehabt, aber schwere Verletzungen: Kopf-Platzwunden, zwei Rippenbrüche, eine Wirbelsäulenverletzung, Bruch des Beckens und beider Beine.

Er habe sich nicht aufstellen können, bis die Rettungssanitäter kamen und ihm halfen. Der Zeuge sagt, er habe den Angeklagten kurz vor dessen Einscheren auf die Straße in seinem Fahrzeug noch angesprochen, aber von ihm keine Antwort bekommen.

An seinen damaligen Verletzungen leidet er heute noch – er befand sich vier Wochen intensiv in der Klinik und werde noch weiter medizinisch betreut. Wenn er als Fußgänger eine Straße benutzen muss, habe er ein mulmiges Gefühl und schaue zuerst nach, ob sich Fahrzeuge nähern, sagt er.

Der zweite Verletzte kann sich an den Aufprall des BMW nicht genau erinnern. Er weiß nur noch, dass es zuvor auf dem Gehweg vor dem Haus des Angeklagten zu einem Gespräch mit diesem kam. Dann sei der „Schlag“ erfolgt. Der 44-Jährige verlor das Bewusstsein. Er sagt, da sei bei ihm „eine Pause“ eingetreten. Seine Verletzungen wurden von den Ärzten der Nürtinger Klinik als lebensbedrohend eingestuft: Rippenbrüche, Brüche beider Arme, Ellenbogen und Beine, schwere Kopfverletzungen und Verletzungen im Augenbereich. Zwei Wochen befand er sich in der Klinik und ist heute noch krankgeschrieben und gehbehindert. Er habe erhebliche körperliche Einschränkungen.

Die Verhandlung geht am 1. Dezember, dann am 10. und am 15. Dezember weiter. Der 15. Dezember ist als Tag der Urteilsverkündung vorgesehen.