Zwischen Neckar und Alb
Angeklagter beruft sich auf Notwehr

Gericht In einem Wernauer Imbiss ist ein Streit heftig eskaliert. Wurden die Angeklagten als Erstes angegriffen?

Wernau/Stuttgart. Im Wernauer Messerstecher-Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht ist am zweiten Verhandlungstag Notwehr geltend gemacht worden. Einer der beiden Männer, die für die schweren Stichverletzungen gegen einen 14-Jährigen verantwortlich gemacht werden, gibt jetzt an, er sei zuerst angegriffen worden. An jenem Vormittag des 25. Juni letzten Jahres war es vor einem Döner-Bistro in Wernau zu einem Streit um Reinigungsarbeiten gekommen, der eskalierte.

Einer der Angeklagten berichtete gestern, dass er als Chef des Bistros den damaligen Pächter aufgefordert hatte, für mehr Sauberkeit zu sorgen, ansonsten werde er einen anderen Betreiber suchen. Daraufhin hätte der Pächter ihn plötzlich angegriffen, mit den Fäusten ins Gesicht und auf den Kopf geschlagen - so heftig, dass er eine Beule am Auge davontrug. Der Pächter habe auch mit den Fäusten auf die Theke geschlagen. Dann, so der Angeklagte, habe er gesehen, wie der Mann den Hausbesitzer niederschlug. Der Besitzer sei am Boden liegend geschlagen und getreten worden. Auch gegen ihn selbst sei man erneut gewalttätig geworden, sagt der Angeklagte. Er habe sich ein Messer geschnappt, um damit den Schläger auf Abstand zu halten. Er wisse aber, dass durch das Messer jemand verletzt wurde.

Zweiter Angeklagter schweigt

Der zweite Angeklagte, dem der Staatsanwalt ebenfalls versuchten Totschlag vorwirft, will erst am nächsten Prozesstag am 5. Februar Stellung nehmen. Die Stuttgarter Schwurgerichtskammer hat sich auf sieben weitere Verhandlungstage eingerichtet, um die Hintergründe der fast tödlichen Streitereien zwischen zwei Familien genau zu klären.  Bernd Winckler