Zwischen Neckar und Alb
Angeklagter bestreitet den Tatvorwurf

Prozess Ein 56-Jähriger soll im Frühjahr 2014 eine Frau unter einem Vorwand in seine Wohnung gelockt und vergewaltigt haben.

Ostfildern. Wegen des Verwurfs der Vergewaltigung muss sich seit Donnerstag ein 56-Jähriger vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Er soll im Frühjahr 2014 eine Frau in seine damalige Wohnung in Ostfildern gelockt und zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Gefühlsregungen lässt der Angeklagte nicht erkennen. Er wirkt ruhig. Zu seiner Person gibt er bereitwillig Auskunft: Nach dem Hauptschulabschluss arbeitete er im väterlichen Landwirtschaftsbetrieb mit. Später war er als Lagerarbeiter bei einem Discounter tätig. Der Mann ist verheiratet, hat mit seiner Ehefrau zusammen ein vierjähriges Kind sowie einen 15-jährigen Sohn aus einer früheren Beziehung. Probleme mit Alkohol oder Drogen habe er nicht, erklärt der Angeklagte.

Mit Blick auf den Tatvorwurf ist er weniger gesprächig. Zur Sache wolle er keine Angaben machen, lässt er über seinen Anwalt verlauten. Die Vergewaltigung bestreite er. Doch laut Anklageschrift soll sich der Mann 2014 mit der Geschädigten in einem Eiscafé in Ostfildern getroffen haben. Die Frau habe Kontakt zu ihm als einem Freund ihres Vaters aufgenommen und ihn gebeten, ihrer Schwester bei der Suche nach einer Arbeitsstelle behilflich zu sein. Der damals 48-Jährige habe die Frau aufgefordert, Bewerbungsunterlagen ihrer Schwester zusammenstellen und ihm vorbeizubringen.

Computerprogramm als Vorwand

Im Eiscafé soll sich der Angeklagte die Papiere durchgesehen und dann gemeint haben, es müssten noch Angaben ergänzt werden. Er habe zu Hause auf seinem Computer ein Bewerbungsprogramm, mit dessen Hilfe die Schwächen des Stellengesuchs behoben werden könnten. Als die Frau Bedenken hatte, ihm in seine Wohnung zu folgen, habe er sie beruhigt. Sie seien ja fast so etwas wie Verwandte, und ihr würde nichts passieren.

In seinem Ein-Zimmer-Apartment habe der Angeklagte zunächst so getan, als wolle er sich nochmals die Bewerbungsunterlagen ansehen. Dann soll er Annäherungsversuche unternommen und der Frau gesagt haben, dass sie ihm sehr gefalle. Als sie darauf nicht einging, sei er noch zudringlicher geworden. Trotz eindeutig ablehnender Worte, heftiger Gegenwehr und dem immer wieder geäußerten Wunsch, gehen zu wollen, soll er ihr den Mund zugehalten und ihr sexuelle Gewalt angetan haben. Danach habe er die heftig Weinende nach Hause gefahren und ihr gegenüber erklärt, es tue ihm leid, was er getan habe. Er habe das nicht gewollt, doch es sei nun einmal geschehen.

Von der Befragung der mutmaßlichen Geschädigten hat das Schöffengericht die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Der Prozess wird fortgesetzt.   Simone Weiß