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Angeklagter zeigt sich geständig

Justiz Im Prozess gegen einen Deizisauer Rauschgifthändler ist mit einem baldigen Gerichtsurteil zu rechnen.

Deizisau. Der Strafprozess am Stuttgarter Landgericht gegen einen 34-Jährigen aus Deizisau wegen umfangreichen Rauschgiftbesitzes und Rauschgifthandels wird wahrscheinlich schneller zu Ende gehen, als die Richter terminiert hatten. Der Angeklagte ist geständig – und könnte als Drogenabhängiger neben der Verhängung einer Haftstrafe auch in eine sogenannte Drogen-Entzugseinrichtung eingewiesen werden.

Wie berichtet, ist der Mann in fünf Fällen angeklagt, von seiner Deizisauer Wohnung aus den Drogenmarkt mit Rauschgiften versorgt zu haben. Es geht um größere Mengen Drogen – bis zu fünf Kilo, wie es in der Anklage heißt. Die Taten erstrecken sich auf einen Zeitraum von Anfang Dezember letzten Jahres bis zur Festnahme am 23. Februar dieses Jahres.

Bereits am zweiten Verhandlungstag hat der Beschuldigte die Vorwürfe der Staatsanwältin eingeräumt. Geständnisse werden von den Gerichten stets als Strafmilderungsgrund gewertet, allerdings geht es bei dem Angeklagten nicht nur ausschließlich um Rauschgiftvergehen, sondern er habe laut Anklage auch ein waffenrechtliches Messer mit acht Zentimeter langer Klinge besessen. Und dies auch griffbereit bei seinen Drogengeschäften. Dies wird nach dem Gesetz als „bewaffneter Drogenhandel“ angesehen.

Am gestrigen Verhandlungstag wurde ein Anklagepunkt mit Zustimmung der Staatsanwältin gestrichen. Es geht dabei um neun Gramm Kokain und einige Ecstasy-Tabletten, die bei der Wohnungsdurchsuchung des Angeklagten sichergestellt wurden. Es handele sich hierbei um geringe Mengen, die man außer Acht lassen kann, wie der Richter feststellte.

Weil bei der Ermittlung von Polizei und Staatsanwaltschaft nicht nur der Angeklagte selbst, sondern weitere Verdächtige betroffen sind, ist auch das Aktenmaterial umfangreich. Statt alle Ermittlungsergebnisse öffentlich in der Verhandlung vorzutragen, entschloss man sich bei Gericht zur Zeitersparnis zum sogenannten „Selbstleseverfahren“, was heißt, dass Richter, Schöffen, Ankläger und Verteidiger Kopien der Akte mit nach Hause nehmen und selbst durchlesen müssen.

Der Prozess wird am 11. September fortgesetzt. Es sollen noch einige Zeugen vernommen werden, ehe die Beweisaufnahme geschlossen wird. Danach wird ein psychiatrischer Sachverständiger zur Drogensucht des Angeklagten Stellung nehmen. Eventuell wird eine Unterbringung des 34-Jährigen in eine entsprechende Einrichtung empfohlen. Die Zeit wird dann an die Freiheitsstrafe angerechnet. Damit wäre dann dieser Prozess zur Erleichterung des Gerichts schnell abgehandelt worden. Bernd Winckler