Urteil
Angreifer aus Lenninger Einrichtung kommt in Haft

Der 24-jährige Angeklagte ist geständig und muss für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. 

Das Geständnis beschleunigte den Prozess, die letzten Zeugen mussten nicht mehr gehört werden. Symbolfoto

Nachdem der 24-Jährige am vergangenen Donnerstag, dem zweiten Verhandlungstag, nicht nur ein vollkommenes Geständnis den Richtern der 33. Strafkammer am Stuttgarter Landgericht hinsichtlich der Vorwürfe abliefert, sondern auch seine beiden Verteidiger darauf drängten, einen „verschlankten Prozess“ anzustreben, wurde die Beweisaufnahme abgekürzt. Weitere Zeugen, die bereits geladen waren, durften wieder nach Hause gehen, ein in der Diskussion stehender Sachverständiger brauchte erst gar nicht zu erscheinen.

Der Tatbestand, den bereits das Amtsgericht Kirchheim in der ersten Instanz festgestellt hatte, bleibt nach dem jetzt neu verkündeten Urteil bestehen: Gefährliche Körperverletzung in vier Fällen, davon in einem Fall versuchte Körperverletzung, eine weitere versuchte Körperverletzung mit Sachbeschädigung sowie des Diebstahls unter Zuhilfenahme einer Waffe – und drei tateinheitliche Beleidigungen.

Letzteres verübt gegen Polizeibeamte, die ihn aufgrund einer anderen Straftat stellten und von dem 24-Jährigen weit unter der Gürtellinie beleidigt wurden. Die Körperverletzungen betrafen hingegen Mitbewohner der Lenninger Flüchtlingsunterkunft, in der sich der Angeklagte bis zum Dezember 2023 befand. Schlimmster Fall waren die Schläge mit einem Besensteil gegen einen 33-jährigen Landsmann, mit denen der 24-Jährige den Mann schwer verletzte. Das Opfer hatte ausgesagt, dass der Angeklagte in einer Hand ein Messer, in der anderen Hand den Besenstiel geschwungen habe. Dazu kamen diverse Faustschläge gegen Heimbewohner, Steinwürfe und Diebstähle in Stuttgart – sowie der Besitz einer Waffe.

 

Milderung wegen Geständnis

Aufgrund des Geständnisses milderten nunmehr die Richter am Landgericht die erstens verhängte dreijährige Haftstrafe auf zweieinhalb Jahre ab. Eingeschlossen in diese Entscheidung wurde noch ein Urteil des Amtsgerichts Reutlingen vom August letzten Jahres und ein weiterer Schulspruch wegen Körperverletzung vom Amtsgericht Heidelberg vom Januar 2024.

Allerdings waren auch die jetzt verkündeten zweieinhalb Jahre nicht mehr zur Bewährung aussetzbar. Der Grund: eine andere Strafbewährung ist noch offen. Die Hoffnung, dennoch mit zwei Jahren auf Bewährung davonzukommen, hat sich auch aufgrund der Menge der Straftaten nicht erfüllt. Einziger Trost für den 24-Jährigen: Die Prozesskosten wurden der Staatskasse auferlegt.