Wernau. Aus Eifersucht soll ein 28-Jähriger in Wernau versucht haben, den neuen Partner seiner früheren Freundin zu töten. Der Plan, den 25-Jährigen mit einem Schraubenzieher zu erstechen, scheiterte allerdings an dessen Gegenwehr und weil eine 61-jährige Nachbarin rechtzeitig eingriff. Der 28-Jährige sitzt nun zusammen mit seinem fünf Jahre jüngeren Bruder auf der Anklagebank des Stuttgarter Landgerichts.
Die Anklage gegen die beiden Syrer lautet auf ein Verbrechen des gemeinschaftlich versuchten Totschlags und gefährliche Körperverletzung. Dabei soll der Jüngere bei der Tat das Opfer festgehalten haben, während der Ältere zugestochen habe. Geschehen war das Ganze am frühen Morgen des 5. März auf der Martinstraße in Wernau. Die langjährige Freundin des Älteren hatte diesen kurz zuvor verlassen. Daraufhin habe man beschlossen, den neuen 25-jährigen Freund zu töten.
Zusammen sollen die beiden Brüder den 25-Jährigen an dessen Wohnung aufgesucht und mit ihm einen Streit begonnen haben. Dann habe der Ältere einen Schraubendreher gezogen und damit auf den 25-Jährigen eingestochen, der sich allerdings durch einen Sprung zurück in seine Wohnung zu retten versuchte. Beide Angeklagten hätten jedoch das Opfer verfolgt und weiter den Versuch unternommen, ihn zu erstechen. Dabei erlitt der Mann Verletzungen am Oberkörper.
Nachbarin greift ein
Erst als eine 61-jährige Nachbarin sich in den Streit einmischte und versuchte, die Angreifer in die Flucht zu schlagen, gaben diese das Vorhaben auf und flüchteten. Bei dieser Rangelei soll allerdings auch die Frau noch durch Schläge auf den Kopf und den Körper erheblich verletzt worden sein. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat am gestrigen ersten Verhandlungstag ein besonders öffentliches Interesse an der Bestrafung dieser Schraubenzieher-Attacke ausdrücklich bejaht. Man habe mit dieser Waffe versucht, einen Menschen zu töten und zumindest dessen Tod billigend in Kauf genommen.
Zum Vorwurf selbst haben am gestrigen ersten Verhandlungstag die beiden Beschuldigten noch keine Angaben gemacht. Da der ältere Angeklagte Drogen konsumiert und psychisch angeschlagen ist, hat das Gericht einen psychiatrischen Sachverständigen hinzugezogen. Es soll geklärt werden, ob er zur Tatzeit unter Drogen stand.
Die Stuttgarter Schwurgerichtskammer hat insgesamt sechs Prozesstage angesetzt, in dem verschiedene Zeugen, darunter ermittelnde Polizeibeamte und drei Sachverständige, gehört werden sollen. Die Urteile wollen die Richter am 13. Oktober beraten und verkünden. Bernd Winckler