Göppingen. Betriebe mit zwanzig und mehr Beschäftigten sind verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Tun sie das nicht, müssen sie eine Ausgleichsabgabe an das zuständige Integrationsamt zahlen. Arbeitgeber, die ihrer Meldepflicht noch nicht nachgekommen sind, können dies nur noch bis zum 31. März nachholen. Fragen dazu werden von Montag bis Freitag von 9.30 bis 11.30 Uhr unter der Nummer 0 71 61/9 77 03 33 beantwortet.pm
Arbeitsplätze für Schwerbehinderte