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Baugebiet Lüxen: Nimmt die Gemeinde erneut Anlauf?

Urteil Lenningens Bürgermeister Schlecht will das Baugebiet in Brucken nicht aufgeben. Er strebt ein neues Verfahren an. Von Heike Siegemund

Lenningen. Lenningens Bürgermeister Michael Schlecht machte am Dienstagabend im Gemeinderat seinem Ärger Luft, denn das geplante Baugebiet Lüxen in Brucken zieht sich weiter hin. Hintergrund ist, dass das Bundesverwaltungsgericht den Paragrafen 13b des Baugesetzbuchs als EU-rechtswidrig kassiert hatte – und für das Baugebiet Lüxen war der Bebauungsplan nach dem 13b-Verfahren aufgestellt worden, wie Schlecht ausführte. Man werde nun in einer der nächsten Gemeinderatssitzung vorschlagen, den Bebauungsplan im Regelverfahren nochmals aufzustellen. „Wir wollen den Bebauungsplan nicht aufgeben“, verdeutlichte der Rathauschef.

„Es stört mich gewaltig, dass sich der BUND den Paragrafen 13b zu eigen gemacht hat“, ergänzte Schlecht. Damit spielte er darauf an, dass der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gegen den Paragrafen geklagt und Recht bekommen hatte. Paragraf 13b hatte Kommunen ermöglicht, kleinere Baugebiete auch ohne Umweltprüfung schneller auszuweisen. Jetzt ist der Paragraf nicht mehr gültig. Für die Kommunen und Bauherren bedeutet die Situation nun eine Hängepartie.

 

Wir wissen, was wir an unserer Natur haben.
Michael Schlecht
Lenningens Bürgermeister betont, in Lenningen sei man in Bezug auf Baugebiete immer sehr nah am Bedarf gewesen.

Die Planung für das Wohngebiet Lüxen beschäftigt Verwaltung und Gemeinderat schon seit Jahren. Wie berichtet, stößt sich auch der Naturschutzbund an der Umwandlung von Streuobstwiesen in Bauland. Der Nabu beruft sich auf den Paragrafen 33a des Naturschutzgesetzes. „Wir wissen, was wir an unserer Natur haben“, betonte Schlecht. Und man sei in Lenningen in Bezug auf Baugebiete „immer ganz nah am Bedarf“ gewesen. „Aber wir haben Wohnungsnot. Wenn man gar nichts mehr machen darf, stellt sich mir die Frage: Wohin mit den Menschen?“