Bauwagen dienen Jugendlichen als Treffpunkte – mal um Zeit miteinander zu verbringen, mal um eine Party zu feiern. Damit Anwohner davon nicht gestört werden, stehen die Jugendtreffs meist außerhalb der Ortsgrenzen. Dies wiederum ist baurechtlich nur gestattet, wenn in den Bauwagen auch tatsächlich Jugendarbeit im Sinne des Gemeinwohls stattfindet, als ergänzende Angebote zu jenen von Vereinen, Kirchen und anderen Organisationen. Dass diese Jugendarbeit tatsächlich angeboten wird, bestätigen die Verantwortlichen der Bauwagen in einer Nutzungsvereinbarung mit der Kommune, die alle zwei Jahre erneuert werden muss.
In Hülben gibt es gleich fünf Bauwagen, die sich dem beschriebenen Prozedere zu unterwerfen haben. Was allerdings nur sehr zäh vonstattengeht. Eigentlich müssten die Nutzungsvereinbarungen mit dem Jugendkonzept unaufgefordert alle zwei Jahre an die Kommune geschickt werden, im Hülbener Fall hat das bei keinem Bauwagen funktioniert. Die letzte Vereinbarung war schon im September 2021 abgelaufen, im Juli 2022 hatte die Verwaltung dann per Mail nochmals Erinnerungen verschickt, was immerhin zu drei Reaktionen geführt hat.
Schließung auf der Tagesordnung
Als nun bis zur jüngsten Gemeinderatssitzung immer noch die Vereinbarungen von zwei Bauwagen fehlten (Flieger und Bauhof 3), setzte die Verwaltung kurzerhand die Schließung dieser Einrichtungen auf die Tagesordnung. Darauf ging mit samt einer Entschuldigung eine vierte unterzeichnete Vereinbarung im Rathaus ein, die fünfte wurde unterzeichnet, abfotografiert und mit dem Hinweis versehen, man hätte das Schreiben schon längst ans Rathaus geschickt. Da die Verwaltung nicht das Gegenteil beweisen konnte, wurde die Schließung der beiden Bauwagen aus dem Beschlussvorschlag genommen.
Nicht aber das Thema an sich, denn so schlampig könne es nicht weitergehen, waren sich Verwaltung und Gemeinderat einig. Künftig müssen die Vereinbarungen selbstständig, ohne Aufforderung aus dem Rathaus, zugesandt werden. Ansonsten erlischt automatisch die Betriebserlaubnis. Außerdem soll binnen der kommenden zwei Jahre jede Einrichtung ein Jugendkonzept vorlegen, wie die geforderte Jugendarbeit tatsächlich aussieht. Zudem müssen die Ansprechpartner regelmäßig aktualisiert werden, damit eine mögliche Kontaktaufnahme seitens der Verwaltung nicht ins Leere läuft. „Bauwagen haben auch Pflichten, nicht nur Rechte. Als reine Partylocation dürfen sie nicht genehmigt werden“, fasste Bürgermeister Siegmund Ganser die Diskussion zusammen.