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Bei Notfällen soll die Neidlinger Gemeindehalle als Treffpunkt dienen

Reußensteinhalle Was ein Notfalltreffpunkt alles leisten muss, dafür gibt es Empfehlungen des Innenministeriums. Von Peter Dietrich

Die Neidlinger Reußensteinhalle soll zum Notfalltreffpunkt ausgebaut werden. Foto: Peter Dietrich

Die Ausrüstung der Neidlinger Reußensteinhalle als Notfalltreffpunkt ist im Neidlinger Haushalt 2024 mit 150 000 Euro eingeplant. Die schlechte Nachricht zuerst: Für diese Zivilschutzaufgabe gibt es keine finanziellen Fördermittel, die Gemeinde Neidlingen muss die Kosten alleine übernehmen. Es ist laut Bürgermeister Jürgen Ebler auch für die Folgejahre keine solche Förderung in Sicht, sodass sich eine Verschiebung der Investition nicht lohne.

Ein erstes Angebot des Albwerks für die Notstromversorgung in Höhe von knapp 60 000 Euro liegt bereits vor. Der Gemeinderat hat darüber aber noch nicht entschieden, sondern es auf Wiedervorlage genommen. Zuerst soll ein weiteres Angebot eingeholt werden. Im Gemeinderat wurden auch grundsätzliche Zweifel laut: Braucht es diese Ausgabe unbedingt? Es gehe nicht nur um eine eventuelle Ener­giekrise, argumentierte Ebler. Wenn ein Starkregen mehrere Häuser überschwemme, könne es passieren, dass plötzlich 20 oder 30 Menschen irgendwo untergebracht werden müssten. Als Alternative zur Reußensteinhalle wurde auch das Neidlinger Rathaus geprüft, aber dort sind die Räumlichkeiten zu beengt. In der Reußensteinhalle gibt es im Notfall erheblich mehr Platz.

Eine Grundlage des geplanten Notfalltreffpunkts ist die Rahmenempfehlung des Innenministeriums vom September 2022. Ein sogenannter Blackout bei der Energieversorgung, etwa durch Hackerangriffe, Brände, Unfälle oder Naturkatastrophen, sei nicht gänzlich ausgeschlossen, schreibt das Ministerium. Ein Notfalltreffpunkt soll eine bereits im Vorfeld vorbereitete, öffentlich bekannte und leicht erreichbare Anlaufstelle sein.

Ein Notfalltreffpunkt soll mündliche Notfallmeldungen der Bevölkerung an Leitstellen und Polizei weitermelden können. Er soll Hilfen für Personen organisieren können, die darauf angewiesen sind, etwa Menschen mit Behinderungen. Er kann Erste Hilfe bereitstellen, die Nachbarschaftshilfe stärken und eine Anlaufstelle für Spontanhelfer sein.

Die Empfehlung unterscheidet zwischen Soll- und Kann-Leistungen, die Versorgung mit Notstrom zählt zum Soll. Er wird für die Beleuchtung und zum Aufladen von Mobilfunkgeräten genauso gebraucht wie zum Erwärmen von Babynahrung. Eine Mindestversorgung mit Trinkwasser und Toiletten gehört ebenfalls zum Pflichtprogramm.

Zur Kür gehört in dem Papier die Bereitstellung eines WLAN-Hotspots und das Angebot eines wettergeschützten, wärmenden Kurzaufenthalts. Dazu zählt auch die Bereitstellung von weiteren Getränken – neben dem Trinkwasser – und Lebensmitteln. Auch Gesprächs- und Beschäftigungsangebote sind eine Kann-Leistung.

Auch wenn es vom Land keine finanzielle Förderung gibt, bekommt eine Gemeinde bei Einrichtung eines Notfalltreffpunkts immerhin ein Musterausstattungsset. Es enthält unter anderem ein Schild mit dem Notfalltreffpunkt-Logo, zwei Alu-Boxen, sechs Funktionswesten, je drei Handscheinwerfer und Arbeitsleuchten, vier Stirnlampen, ein Megafon, eine Erste-Hilfe-Box, 500 Meter Absperrband und ein DAB+-Radio.

Das Ministerium empfiehlt den Gemeinden, selbst weitere Ressourcen bereitzuhalten. Dazu gehören Schreibmaterial, Kennzeichnungswesten für die Einsatzkräfte und Spielsachen für Kinder. Wegweiser und anderes, so das Papier, könnten beim örtlichen Bauhof eingelagert werden.

150000 Euro

hat die Gemeinde Neidlingen für den Notfalltreffpunkt in der Reußensteinhalle eingeplant.