Weilheim und Umgebung
Beschäftigungsduldung

Ende März kündigte Innenminister Thomas Strobl (CDU) eine Regelung des Landes an, die Geflüchteten und deren Arbeitgebern Rechtssicherheit geben soll. Damit will Strobl einer bundesweit geplanten Regelung vorgreifen. Voraussetzung für eine „Beschäftigungsduldung“ soll sein, dass ein Geflüchteter seit mindestens 18 Monaten sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann, dass seine Identität so weit wie möglich geklärt und er nicht straffällig geworden ist. Das alles erfüllt Ebrima Saidykhan. Ihm fehlen aber zwölf Monate als geduldeter Flüchtling. Nach seinem Widerspruch 2017 war er zwei Jahre lang gestattet, nicht geduldet, das ist ein Unterschied. Deshalb fordert Christian Herrmann vom AK Asyl Weilheim, diese zwölf Monate auf zwei Monate herabzusetzen. „Es gibt eine Initiative von insgesamt 170 Betrieben, die 2 500 wertvolle Mitarbeiter nicht verlieren möchten.“pd