Kreis Esslingen. Die gesetzliche Frist zur Meldepflicht wegen der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen endet am Donnerstag, 31. März. Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, an mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die diese Vorgabe nicht erfüllen, müssen Ausgleichsabgaben zahlen. Eine Fristverlängerung ist nicht möglich.
Die Vordrucke zum Anzeigeverfahren und das Bearbeitungsprogramm für die elektronische Abwicklung wurden den Betrieben und Verwaltungen bereits im Januar zugesandt.pm