Kreis. Ein folgenschwerer Messerangriff am 4. Mai auf dem Parkplatz einer Gaststätte in Neuffen beschäftigt seit gestern eine Jugend-Strafkammer am Stuttgarter Landgericht. Angeklagt wegen versuchten Totschlags ist ein 19-Jähriger, der damals ohne Grund einen 25-Jährigen angegriffen und durch Messerstiche schwer verletzt haben soll.
Die Staatsanwältin geht davon aus, dass der Angeklagte ein sogenanntes Cuttermesser verwendete. Damit soll er an jenem Abend des 4. Mai das Opfer verletzt haben. Zuerst Stiche in den Halsbereich, wobei die Klinge einen etwa sechs Zentimeter langen Schnitt hinterließ. Eine Frau habe den Angeklagten noch abhalten wollen, sei aber von ihm ebenfalls körperlich attackiert worden. Schließlich hatten andere Gäste des Lokals den 19-Jährigen weggerissen.
In dem Strafverfahren soll in den kommenden Verhandlungstagen festgestellt werden, ob der 19-jährige angehende Landschaftsgärtner zur Tatzeit unter Alkohol oder Drogen stand. Er selbst gibt zu, dass er seit seinem 12. Lebensjahr Drogen konsumiert, hauptsächlich Marihuana. Und obendrein habe er an jenem 4. Mai Bier konsumiert, „acht bis zehn Flaschen“. Was die ihm vorgeworfene Messerattacke betrifft, bestreitet der Angeklagte eine Tötungsabsicht, wobei allerdings die Anklage davon ausgeht, dass eine Tötungsbilligung vorliegen würde und auch der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung erfüllt sei.
Was der Grund der Messerattacke war, ist derzeit noch unklar. Das 25-jährige Opfer sagte gestern aus, er habe den Angeklagten nur flüchtig gekannt. Er selbst sei mit Bekannten an diesem Mai Abend in die Gaststätte in der Bahnhofstraße in Neuffen gekommen. Dort habe ihn der Angeklagte „blöd angepöbelt“, sagte er. Er habe dem 19-Jährigen gesagt, er solle die Klappe halten, was diesen seiner Meinung nach „wohl in Weißglut brachte“.
In der Rangelei auf dem Parkplatz seien zuerst sogenannte Kopfnüsse verteilt worden, sagte der Angeklagte. Dass er das Messer eingesetzt habe, bestreite er nicht, doch dieses sei ihm dann vom Opfer aus der Hand geschlagen worden. Er jedenfalls habe nicht die Absicht gehabt, ihn mit dem Messer zu verletzen.
Ein psychiatrischer und ein medizinischer Sachverständiger wohnen dem Prozess bei. Der Mediziner wird ein Gutachten über die Verletzungsfolgen des Opfers erstellen. Der Psychiater ist für die Frage zuständig, wieviel Alkohol oder Drogen zum Tatzeitpunkt im Spiel waren. Insgesamt sind sieben Verhandlungstage bis zum 9. September terminiert. Die Höchststrafe bei Tötungsversuch liegt für unter 21-Jährige bei zehn Jahren. Bernd Winckler