Beuren möchte das Bild seines historischen Ortskerns für die nächsten Generationen erhalten. Zusammen mit dem Landesamt für Denkmalpflege hat die Gemeinde nun die Entwicklung einer Gesamtanlagensatzung in Gang gesetzt. „Geschichte wird nicht nur durch Kirchen und Schlösser sichtbar, sondern auch durch die komplette Besiedlung. Dazu zählen auch Straßen und Plätze im Zusammenspiel“, erklärte Lucas Bilitsch vom Landesamt für Denkmalpflege im Beurener Gemeinderat. Voraussetzung dafür ist, dass an der Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein besonderes öffentliches Interesse besteht.
Beuren ist eine „Gesamtanlage“
Das ist in Beuren der Fall, wie Lucas Bilitsch und sein Kollege Martin Hahn darlegen. In ihrem Begründungsentwurf zur geplanten Gesamtanlage schreiben sie: „Die bemerkenswerte und seltene Überlieferung spätmittelalterlicher und frühneuzeitlicher Fachwerkkonstruktionen – die Häuser zählen zum ältesten bäuerlichen Hausbestand Württembergs – hat einen gewichtigen dokumentarischen Wert für die Entwicklungen im ländlichen Hausbau.“ Als dörfliches Ensemble in charakteristischer und kulturlandschaftlicher Lage am Albtrauf und mit einem nahezu vollständig erhaltenen historischen Ortsgrundriss könne Beuren vom Alten Schulhaus an der Owener Straße bis zur Linsenhofer Straße 25 als Gesamtanlage bezeichnet werden.
Lucas Bilitsch zufolge gibt es in Baden-Württemberg aktuell über 120 schützenswerte Gesamtanlagen mit historischen Ortskernen, aber nur wenige gut erhaltene Gesamtanlagen in der Region Stuttgart. Im Landkreis Esslingen seien bisher nur Esslingen selbst und Kirchheim ausgewiesen. „Beuren wäre in einem elitären Kreis.“
Jede Veränderung am Erscheinungsbild der Gesamtanlage ist künftig genehmigungspflichtig. Es wird in jedem Einzelfall geprüft, ob das geschützte Bild durch einen Neubau erheblich beeinträchtigt würde. Für die Hausbesitzer hat die Einbeziehung in die Gesamtanlage aber auch Vorteile. So können Aufwendungen an bestehenden Gebäuden steuerlich abgesetzt werden, wenn sie zur Erhaltung des Erscheinungsbildes erforderlich sind. Das gilt auch für historische Gebäude, die nicht Kulturdenkmale sind.
„Bei erhaltenswerten Gebäuden ist aber nur das Äußere geschützt“, stellt Bilitsch klar. „Es wird keine Käseglocke über das Gebiet gestülpt, und dann ist nichts mehr möglich. Dass für jede Veränderung eine Genehmigung nötig ist, bedeutet nicht, dass alles verwehrt wird.“ Nur müssten sich Neubauten harmonisch in das Ortsbild einfügen. Die Genehmigungsbehörde wäre als Untere Denkmalschutzbehörde das Landratsamt Esslingen. Als Beispiel für eine mit Beuren vergleichbare bereits bestehende Gesamtanlage nannte er Strümpfelbach im Rems-Murr-Kreis.
Häuser werden markiert
Das Landesamt für Denkmalpflege hat die erhaltenswerten Häuser in dem eingegrenzten Bereich in einem Plan farbig markiert. „Wir können begründen, warum wir bestimmte Gebäude für erhaltenswert halten“, sagte Martin Hahn. „Das ist aber nur eine Empfehlung. Wir können einen Abriss nicht mit allen Mitteln verhindern. Allerdings wollen wir nicht, dass rund um die Kulturdenkmale nur Neubauten stehen. Dann ist Beuren ein Ort wie jeder andere.“ Über die Einteilung der Gebäude in die Kategorien könne noch diskutiert werden. Das ist aus Sicht von Bürgermeister Daniel Gluiber auch bei einzelnen Häusern noch nötig.