Plochingen. Nach 45 Minuten im Gerichtssaal ist die Auftaktsitzung eines Prozesses mit Schwerpunkt Bandenkriminalität am Landgericht Stuttgart beendet. Keiner der drei Angeklagten, denen gemeinschaftlicher versuchter Totschlag, beziehungsweise die Anstiftung dazu, vorgeworfen wird, war am Dienstag zu einer Aussage bereit.
Die 20, 21 und 19 Jahre alten Männer, die laut Staatsanwaltschaft der 2013 verbotenen Straßengang „Red Legion“ nahestehen, sollen am 13. Februar dieses Jahres an einer blutigen Auseinandersetzung in Plochingen beteiligt gewesen sein. Die Tat steht offenbar im Zusammenhang mit einem versuchten Tötungsdelikt am 8. Februar in der Nürtinger Innenstadt. Die Staatsanwaltschaft vermutet bei der Tat in Plochingen einen Vergeltungsschlag der am Dienstag anwesenden Angeklagten gegen eine Esslinger Gang. Beide Vorfälle hatten große Polizeieinsätze, teils mit Beteiligung des SEK, ausgelöst.
Nachdem einige Tage zuvor zwei Mitglieder der Stuttgarter Gruppierung bei einer Schlägerei in der Nürtinger Innenstadt mutmaßlich durch die Esslinger Gang verletzt worden waren - die Gerichtsverhandlung zu diesem Vorfall läuft noch - soll der 19-jährige Angeklagte am 13. Februar den 20-jährigen Angeklagten telefonisch beauftragt haben, sich mit zwei Freunden in Plochingen zu treffen, um dem Friseursalon des Gegners einen Besuch abzustatten. Dabei sollen sie mit einem Messer und mit Pfefferspray bewaffnet gewesen sein.
Wie der Vertreter des Staatsanwaltschaft aus der Anklageschrift zitierte, habe der Inhaber die Situation erkannt und sei den drei Männern vor dem Laden begegnet. Er habe versucht zu fliehen, woraufhin die Angeklagten ihn gegen 16.11 Uhr zu Boden gerungen, ihm Pfefferspray ins Gesicht gesprüht und auf ihn eingestochen hätten. Laut Staatsanwaltschaft erlitt das Opfer drei Stichverletzungen. Bei einer davon sei der Darm verletzt worden. Das Opfer habe dadurch zwei Liter Blut verloren und wäre ohne eine Notoperation gestorben.
Die mutmaßlichen Täter seien daraufhin vom Tatort geflohen, wie der Staatsanwalt sagte. Zwei Brüder aus der Esslinger Gruppe hätten die Verfolgung aufgenommen. Der 21-jährige Angeklagte sei in der Esslinger Straße vor der Kreissparkasse eingeholt worden, wo er von seinen Verfolgern verletzt wurde. Zwei der Angeklagten - der 20-Jährige und der 21-Jährige - sitzen seit Februar in Untersuchungshaft. Der 19-Jährige, dem vorgeworfen wird, die beiden anderen zu dem Verbrechen angestiftet zu haben, ist auf freiem Fuß. Die Verteidiger der Angeklagten teilten am Dienstag mit, dass sich ihre Mandanten erst in einem späteren Termin zur Sache und zu ihren persönlichen Verhältnissen äußern würden - wenn überhaupt.
Einer der beiden Verteidiger des 20-Jährigen wandte sich mit Anschuldigungen an die Staatsanwaltschaft. Dem Bäcker-Azubi werden zu dem gemeinschaftlichen versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung noch der Besitz und das Mitführen einer halb automatischen Kurzwaffe sowie das Handeln mit Betäubungsmitteln vorgeworfen. Der Rechtsanwalt warf der Staatsanwaltschaft vor, sie habe die Angaben, die der 20-Jährige gemacht hatte, „bewusst entstellt“. Es sei „ein dritter Täter erfunden“ worden, um seinen Mandanten zu belasten. Auch sei die Tatzeit in der Anklageschrift falsch. Tatsächlich spricht der Polizeibericht von 16.45 Uhr anstatt 16.11 Uhr. Sein Mandant habe zum fraglichen Zeitpunkt telefoniert. Der Prozess wird am Montag, 26. Oktober, fortgesetzt. Julia Theermann
