Weilheim · Lenningen · Umland
Brandstifter bleibt in der Psychiatrie

Justiz Im Revisionsverfahren wurde dem 28-Jährigen eine schwere Psychose attestiert.

Weilheim. Es bleibt also dabei: Der 28-jährige Mann, der in Weilheim im Zustand einer schweren Psychose den Wohncontainer einer Flüchtlingsunterkunft in Brand setzte, bleibt in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung untergebracht. So entschied gestern die 17. Große Strafkammer am Stuttgarter Landgericht im Revisionsverfahren.

Insgesamt drei Sachverständige hatten sich in dem Verfahren vor dem Stuttgarter Landgericht darum bemüht, festzustellen, ob der Angeklagte, der aus Pakistan stammt und selbst Flüchtlingsstatus genießt, damals am 17. November 2021 das Feuer im Zustand der krankhaften Schuldunfähigkeit beging oder nicht. Die ersten Gutachten bejahten diese Schuldunfähigkeit. Das Gericht sprach den 28-Jährigen frei, ordnete aber seine Einweisung in die Psychiatrie mit dem Grund seiner Gefährlichkeit an. Den Spruch hob der Bundesgerichtshof auf und schickte den Fall zur neuen Verhandlung ans Landdgericht nach Stuttgart.

Erneut drei Sachverständige

Dort musste man erneut die „Gefährlichkeit“ und die „Schuldunfähigkeit“ prüfen, was jetzt nach Anhörung dreier Sachverständiger geschehen ist. Zwei der Gutachter sprachen sich für den weiteren Verbleib in einer Anstalt aus, der dritte war anderer Ansicht. Das Gericht entschied schlussendlich, dass der Brandstifter in der psychiatrischen Klinik verbleiben solle, solange er von Gutachtern dort als gefährlich eingestuft werde. Zusätzlich verhängte die Strafkammer eine Strafe in Höhe von eineinhalb Jahren wegen schwerer Brandstiftung, da er zumindest wusste, dass es eine Straftat war.

Der dritte Sachverständige hatte am gestrigen letzten Prozesstag berichtet, dass der Beschuldigte zur Tatzeit und auch jetzt noch an einer akuten schizophrenen Psychose leide, ausgelöst durch übermäßigen Drogengenuss. Dadurch habe sich sein Verhalten im sozialen und allgemeinen Bereich krankhaft verändert. Weiterer Auslöser seiner Schizophrenie könnten aber auch die Umstände seiner Wohnverhältnisse in der Flüchtlingsunterkunft sein, in der die Bewohner meist in engen Zimmern und ohne jegliche eigene Entfaltungsmöglichkeit leben müssten.

Dem Gutachten schloss sich das Gericht mit seinem jetzigen Urteil an. Bernd Winckler