Es war ein bisschen wie Weihnachten im Mai: Bürgermeister Rainer Haußmann konnte dem Gemeinderat berichten, dass die erhoffte Förderung für den Bau einer neuen Unterführung bewilligt ist. „Fakt ist, Dettingen wird 90 Prozent Zuschuss zu diesem Neubau bekommen“, verkündete der Rathauschef die „Breaking News“. Dettingen sei in die entsprechenden Förderprogramme aufgenommen worden. Nun muss die Gemeinde zwar noch konkrete Anträge stellen, sie habe aber Gewissheit, das Geld auch zu bekommen, erklärt Kämmerer Jörg Neubauer.
Damit ist das Projekt schlagartig in greifbare Nähe gerückt. Die Gemeinde muss sich sogar ziemlich sputen, denn die Förderung setzt voraus, dass das Bauwerk bis Ende 2028 fertig ist. Das sei sportlich, aber Dettingen bekomme es hin, sagte der Bürgermeister selbstbewusst. Für die Gemeinde ist diese neue Unterführung für Fußgänger und Radelnde ein großer Wurf. Sie soll nicht nur die Verbindung von der Ortsmitte zum Ortsteil Guckenrain verbessern, sondern auch zu Schulen, Kitas, den Sportanlagen, der Schloßberghalle und zum Seniorenzentrum. Ebenso kommen zahlreiche Berufspendler mit dem Fahrrad aus Richtung Bissingen oder Weilheim hier durch. Die aktuelle Unterführung aus den 1960er-Jahren ist dafür denkbar ungeeignet: nur rund drei Meter breit, relativ steil, düster und nicht barrierefrei. Radfahren ist in ihr verboten, was durch Schilder und Schranken untermauert, aber nicht immer eingehalten wird. „Der Radfahrer will nicht absteigen“, stellte der Bürgermeister fest und erinnerte daran, dass die Unterführung schließlich als Teil einer „kreisbedeutenden Hauptradwegeverbindung“ ausgewiesen sei: „Sie ist schon für Dettingen bedeutend, aber sie ist auch bedeutend für die überörtliche Mobilität.“
Neues Bauwerk wird sechs Meter breit
Das neue Bauwerk soll etwas nach Norden verschoben schräg unter den Schienen und der Bahn verlaufen und mit sechs Metern Breite genug Platz für beide Gruppen von Verkehrsteilnehmern bieten. Die Kostenschätzung dafür liegt derzeit bei 10,3 Millionen Euro. Die Gemeinde hatte von Anfang an klargemacht, dass sie das Projekt nur umsetzt, wenn sie die grundsätzlich möglichen 90 Prozent Förderung bekommt. Sie ergeben sich aufsummiert aus dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und dem Bund-Länder-Sonderprogramm „Stadt und Land“. Die Zusage fürs erstere lag seit Mitte März vor, die zweite positive Nachricht trudelte nun, früher als erwartet, vor wenigen Tagen per E-Mail ein. Man sei zunächst selbst unsicher gewesen, wie man den Inhalt dieses Schreibens verstehen solle, verriet Haußmann. Auf Nachfrage sei bestätigt worden, dass die Gemeinde sicher mit der Förderung rechnen könne, wenn sie die formalen Schritte einhält. Was nicht ganz einfach ist, denn es geht unter anderem um europaweite Ausschreibungen und um Abstimmung mit anderen Beteiligten wie der Deutschen Bahn. Welche Dimension das Ganze hat, zeigt sich daran, dass die Teckbahn im Zuge der Bauarbeiten vier bis fünf Wochen außer Betrieb genommen werden muss. Ebenso müsse, so Neubauer, die Bundesstraße zeitweise verlegt werden. Auch weitere Gutachten zu möglichen Folgen der Baustelle, bis hin zu Denkmalschutz und archäologischen Funden, sind notwendig.
Der Gemeinderat gab einstimmig grünes Licht, ein externes Büro für die europaweite Ausschreibung weiterer Planungsleistungen zu beauftragen. Bei den Kosten geht die Gemeinde zwar weiterhin in Vorleistung, hat nun aber die Gewissheit, dass sie das Projekt mit den Zuschüssen umsetzen kann. Das war bisher unsicher, aber ohne Vorleistungen wäre der Zeitplan kaum zu schaffen.
Straffer Zeitplan
Die Abstimmung mit den Fachbehörden, einschließlich der Deutschen Bahn, soll im Juli erfolgen.
Eine Bürger-Info-Veranstaltung zur neuen Unterführung ist am Montag, 30. September ab 18 Uhr in der Schloßberghalle geplant. Die Bürgerinnen und Bürger können dann Anregungen einbringen.
Der Beschluss der Entwurfsplanung steht am 21. Oktober auf der Tagesordnung des Gemeinderats.
Bis Jahresende will die Gemeinde den Antrag auf Planfeststellung beim Regierungspräsidium Stuttgart stellen. Dessen Planfeststellungsbeschluss ist dann die Baugenehmigung.