In Sachen Friedhöfe in Lenningen ging es ans Eingemachte. „Die letzte komplette Kalkulation gab es 2011. Seitdem fanden zahlreichen Umgestaltungen auf den Friedhöfen statt“, erklärte Lenningens Kämmerer Rudolf Mayer. Als Beispiele nannte er unter anderem Stelen, Erdrasen- und Urnengemeinschaftsgräber, die seitdem entstanden sind.
Auch bei den Laufzeiten für die Grabnutzung wurde den modernen Gegebenheiten Rechnung getragen. „Wir haben aus gutem Grund die lange Umgestaltungsphase abgewartet, um nun alle Friedhöfe in Lenningen einheitlich betrachten zu können. Die Gebühren steigen deshalb stark an“, sagte Rudolf Mayer.
Ralph Härtel vom Büro Allevo Kommunalberatung stellte die Kalkulation dem Gemeinderat vor. Es ist ein detailliertes Verfahren, um die Gebühren für alle möglichst gerecht zu halten. Gewichtungen spielen dabei ebenso eine Rolle wie spezielle Rechenverfahren. Die Vorgabe der Verwaltung: Die Kalkulation so zu erstellen, dass eine Gesamtkostendeckung von 50 beziehungsweise 60 Prozent erreicht wird – und der Gemeinderat entsprechend entscheiden kann.
Neu hinzugefügt wird, dass Kinder im Alter unter zehn Jahren den Friedhof nur in Begleitung Erwachsener betreten dürfen. In Brucken kommt es immer wieder zu Beschwerden, weil dort Kinder auf dem Friedhof spielen.
Mara Edel vom Fachbereich für Bürgerdienste, Ordnung und Verkehr in Lenningen
Mara Edel vom Fachbereich für Bürgerdienste, Ordnung und Verkehr präsentierte die Änderungen für die Friedhofssatzung. Beispielsweise werden die Ruhezeiten teilweise gekürzt und an anonymen Grabstätten und Urnengräbern dürfen künftig an dafür ausgewiesenen Flächen Grabschmuck, Kerzen und Ähnliches abgelegt werden.
„Neu hinzugefügt wird, dass Kinder im Alter unter zehn Jahren den Friedhof nur in Begleitung Erwachsener betreten dürfen. In Brucken kommt es immer wieder zu Beschwerden, weil dort Kinder auf dem Friedhof spielen“, sagte sie und sorgte damit für Irritation und Diskussionsbedarf im Ratsrund.
„Meine Tochter läuft zum Musikunterricht alleine über den Friedhof in Brucken. Ich bin deshalb gegen ein generelles Verbot“, sagte David Wichmann, und Alice Kurz erinnerte daran, dass auf dem Land die Kinder zum Gießen der Gräber auf den Friedhof geschickt werden und so Eltern und Großeltern entlasten. „Das kann man doch nicht kontrollieren“, sagte sie.
„Wohl wissend, dass das ein Problem darstellt, haben wir uns für die Aufnahme dieser Regelung entschieden. Wir in der Verwaltung müssen uns mit den Beschwerden regelmäßig auseinandersetzen“, sagte Bürgermeister Michael Schlecht. Rudolf Mayer relativierte: „Wir wollen damit eine Sanktionsmöglichkeit schaffen, wenn so etwas wiederholt vorkommt – damit wir im Extremfall handeln können.“ Mit dieser Argumentation konnte die Verwaltung nicht alle Gemeinderäte überzeugen. Es gab sechs Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen. Die Neufassung der Friedhofssatzung tritt jedoch dank elf Ja-Stimmen in Kraft.
Einstimmig fiel das Votum dagegen für die stufenweise Erhöhung der Bestattungsgebühren aus. Das Gremium folgte damit der Einschätzung der Verwaltung. In den vergangenen Jahren betrug der Kostendeckungsgrad 32 Prozent, was zu einem jährlichen Verlust von rund 270.000 Euro führte. Künftig sollen 50 Prozent der Kosten im Bestattungswesen gedeckt werden. „Es bleibt trotzdem noch ordentlich was am Haushalt hängen. Das Kostendeckungsprinzip geht hier nicht. Wir haben nicht nur einen, sondern fünf Friedhöfe zu unterhalten“, sagte Michael Schlecht. Schon allein deshalb entstünden höhere Kosten.
Bei einem Reihengrab mit einer Grabnutzungsdauer von 25 Jahren beträgt die Gebühr für die Grabherstellung statt bisher 630 künftig 1160 Euro, und für die Nutzungsgebühr sind statt bisher 913 nun 2530 Euro zu zahlen. Bei einem Urnenreihengrab mit einer Nutzungsdauer von 15 Jahren werden künftig 380 statt 235 Euro fällig, und die Grabnutzungsgebühren werden 1223 statt 511 Euro betragen.