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„Da habe ich ihm eine gebätscht“

Anklage Ein 62-Jähriger aus Plochingen steht vor Gericht wegen Raub und mehrfacher Körperverletzung.

Kirchheim. Ganze drei Mal ist ein 62-Jähriger aus Plochingen ausgerastet: Der ehemalige Sportlehrer hat einen Kaufhauskassierer in Kirchheim geschlagen, eine Frau schmerzhaft am Nacken gedrückt und einem Mann am Plochinger Bahnhof einen Fausthieb verpasst. Nun soll der Angeklagte vom Gericht in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen werden. In dem Verfahren gegen den Mann vor der 18. großen Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts geht es um Raub und mehrfache Körperverletzung.

Der Staatsanwalt geht davon aus, dass der Beschuldigte an einer chronischen Schizophrenie leidet und daher eine Gefahr für die Allgemeinheit bildet. Seine Forderung: die Einweisung in die Psychiatrie.

Laut der Anklageschrift war der Plochinger am 27. April in einem Kirchheimer Einkaufsmarkt aggressiv geworden, als ihn der dortige Kassierer darauf hinwies, dass er zwei Sporthosen zum Preis von je 15 Euro mitnahm, ohne die Ware bezahlen zu wollen. Als der Kassierer den Angeklagten bis zum Ausgang verfolgte, habe dieser ihn plötzlich mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen, sodass die Brille des Opfers zu Boden ging. Erst die alarmierte Polizei soll den randalierenden Angeklagten beruhigt und dann vor dem Geschäft festgenommen haben. Am 18. Mai folgte dann am Bahnhof in Plochingen eine weitere Körperverletzung: Denn dort, so die Anklage, habe er unvermittelt einer auf einer Bank sitzenden Frau mit beiden Händen an den Nacken gegriffen. So kräftig, dass die Frau tagelang Schmerzen am Genick gehabt habe. Zwei Tage zuvor soll er zudem an gleicher Stelle grundlos und unvermittelt einem Fahrgast einen Faustschlag ins Gesicht verpasst haben.

Der Mann wehrt sich gegen die Anklage. Er habe in dem Geschäft die Sporthosen nicht unbezahlt mitnehmen wollen, sondern sei zunächst von einer Kundin an der Kasse provoziert worden. Als der Kassierer dann drohend auf ihn eingewirkt habe, „da habe ich ihm eine gebätscht“, so der Angeklagte. Er habe bezahlen wollen, schließlich sollen auf seinem Konto aus einer Erbschaft rund 160 000 Euro liegen. Auch die Vorwürfe der Plochinger Körperverletzungen relativiert der 62-Jährige gegenüber den Richtern: Die eine Frau habe „Terror“ verursacht. Er habe nur leicht zugelangt. Die 18. Strafkammer hat nun in einem mehrtätigen Verfahren zu klären, ob der Beschuldigte die Vorwürfe im Zustand einer schweren Schizophrenie beging und daher als schuldunfähig gilt. In diesem Falle müsse man aber die Allgemeinheit vor ihm schützen und ihn in eine psychiatrische Einrichtung einweisen.

Die Entscheidung soll nach Anhörung der Zeugen und einem psychiatrischen Gutachter am Freitag gefällt werden. Ein früheres Verfahren gegen den Mann wegen Sachbeschädigung wurde hingegen eingestellt. Bernd Winckler