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Das Opfer mit Fäusten und Baseballschläger traktiert

Justiz Wegen Nötigung mit gefährlicher Körperverletzung wurden zwei Schläger und ihre Auftraggeberin verurteilt.

Kirchheim/Stuttgart. Das Plochinger Räuber-Trio ist gestern vom Landgericht Stuttgart wegen Körperverletzung und Nötigung zu Haftstrafen zwischen 14 und 17 Monaten verurteilt worden. Die zwei 22- und 28-jährigen Männer und die 26-jährige Frau aus Kirchheim hatten den Ex-Freund der Frau gewaltsam zur Hergabe von Handydaten gezwungen.

Die dritte Große Strafkammer am Stuttgarter Landgericht und vor allem auch der Staatsanwalt konnten nach wochenlanger Beweisaufnahme dem Trio nicht mehr nachweisen, dass jener brutale und massive Auftritt in der Nacht zum 11. April vor zwei Jahren gegen den ehemaligen Freund der mitangeklagten Frau in dessen Plochinger Wohnung eine schwere räuberische Erpressung und Raub war. Dass sie jedoch absolut unschuldig auf der Stuttgarter Anklagebank saßen, ist vom Gericht jetzt in der Urteilsbegründung ebenso verworfen worden.

Sie waren demnach damals von der Hauptangeklagten 26-Jährigen angestiftet worden, das Opfer aufzusuchen und notfalls mit Gewalt bestimmte Fotos auf dessen Mobiltelefon unschädlich zu machen. Wenngleich die aus Kirchheim stammende Angeklagte in dem Prozess beteuerte, sie habe nicht zur Gewalt aufgerufen, sondern nur darauf gepocht, den Ex-Freund friedlich dazu zu bewegen, die Daten zu löschen. 

Opfer wurde brutal überfallen

Doch ganz so harmlos war die Aktion doch nicht abgelaufen, wie das Gericht jetzt feststellte: Der Ex-Freund wurde von den beiden Männern in seiner Wohnung erst bedroht, dann zu Boden geworfen, mit Fäusten traktiert, mit einem Baseballschläger weiter bedroht, verletzt und dann in den Schwitzkasten genommen. Erst dann war er bereit, die Handydaten zu löschen. Dass die Täter ihm dann auch noch das Handy abnahmen und gut 2000 Euro entwendeten, wurde nicht als schwere Gewalttat, sondern als Nötigung mit gefährlicher Körperverletzung gewertet. Der Verteidiger der 26-jährigen Kirchheimerin hatte argumentiert, dass die Beschuldigte damals unter psychischem Druck stand, aber keine Gewalttat in Auftrag gab.

Die Strafe von einem Jahr und fünf Monate gegen sie wurde zur Bewährung ausgesetzt, ebenso auch die verhängten Strafen gegen ihre beiden Mitangeklagten von einmal einem Jahr und zwei Monaten sowie einem Jahr und vier Monaten. Als Denkzettel müssen alle drei in den kommenden zwei Jahren gemeinnützige Arbeitsstunden als Bewährungsauflage ableisten. Die 26-Jährige 70 Stunden, der jüngere Angeklagte ebenfalls 70 Stunden und der Letzte im Bunde 50 Stunden.

Der Beginn des Prozesses vor gut vier Wochen hatte sich verzögert, weil die 26-jährige Hauptangeklagte, die sich auf freiem Fuß befand, die Ladung zur Verhandlung ignorierte. Die Polizei musste sie abholen. Daraufhin wurde sie zur Sicherung des Prozesses in Untersuchungshaft genommen (wir berichteten). Bernd Winckler