Lenninger Tal
Dealer-Duo kommt milde davon

Verbrechen Die wegen Drogenhandels angeklagten Lenninger müssen zweieinhalb und drei Jahre und zehn Monate in Haft.

Lenningen. Die beiden 22- und 28-jährigen Lenninger Drogendealer sind bereits am zweiten Verhandlungstag am Stuttgarter Landgericht dank ihrer umfassenden Geständnisse glimpflich weggekommen. Wegen des Handels mit elf Kilogramm Rauschgift und Drogenbesitzes kamen sie gestern mit Strafen von einmal zweieinhalb und einmal drei Jahren und zehn Monaten davon.

Das sind - gemessen an den Mengen und den unterschiedlichen Drogenarten - sehr milde Strafen. Das Gesetz sieht bis zu 15 Jahre vor. Davon blieben die jungen Männer aus Lenningen jedoch verschont. Nicht nur wegen der umfassenden Geständnisse, mit den Substanzen von März bis September vergangenen Jahres gehandelt zu haben. Der Umstand, dass die Polizei dem Duo am 17. September 2020 bereits per Observation auf den Fersen war und die elf Kilo Stoff gar nicht mehr in den Straßenhandel kommen konnten, wirkte sich mildernd aus. Diese Drogenmenge hätte 105 000 Konsumeinheiten im Straßenwert von mehreren Hunderttausend Euro umgesetzt.

Dass es beim Älteren der beiden Beschuldigten zusätzlich noch um einen „bewaffneten Drogenhandel“ ging, ließen die Stuttgarter Richter wohlwollend unter den Tisch fallen. Bei der Durchsuchung seiner Lenninger Wohnung wurde damals ein sogenanntes Elektro-Impuls-Gerät sichergestellt, das unter dem Waffengesetz steht. Freilich verzichtete der 28-Jährige jetzt nicht nur auf die Rückgabe der Waffe, sondern beide Angeklagten auch auf die Herausgabe der elf Kilo Drogen.

Im Urteil wurde auch festgestellt, dass der 22-Jährige als Händler der Drogen fungierte und Kontakte zu den Abnehmern und Lieferanten pflegte, der Ältere hingegen als Lagerhalter des Stoffes, was bei ihm nur den Tatbestand des Drogenbesitzes und Beihilfe zum Handeltreiben erfüllte. Hierfür gab es zweieinhalb Jahre Haft. Das Handeltreiben seines Kumpels hingegen wurde härter sanktioniert: drei Jahre und zehn Monate. Der Staatsanwalt hatte vier Jahre beantragt. Da beide Angeklagten zudem drogensüchtig sind, ordnete das Gericht gegen sie auch eine Zwangstherapie im Strafvollzug an. Bernd Winckler