Wendlingen. Gerichte weisen immer wieder deutlich darauf hin: Ein schnelles Geständnis bringt nicht nur ein schnelles, sondern auch ein relativ mildes Urteil. Der 23-Jährige aus Wendlingen, der mit Drogen bis zu 100 000 Euro Gewinne machte, hat sich diese richterliche Mahnung zu Herzen genommen und ist deshalb bereits nach zwei Verhandlungstagen verurteilt worden. Nach dem Gesetz wäre eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren möglich gewesen. Er bekam nun etwas mehr als fünf, auch wenn bei ihm noch der Besitz von Waffen dazu kam. In seiner Wendlinger Wohnung hatte er mehrere Pistolen, davon eine sogenannte halbautomatische Kurzwaffe, Schlagringe und jede Menge Munition. Strafrechtlich lautet der Urteilstenor auf vorsätzliches bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit vorsätzlichem Besitz von neun verbotenen Waffen und Munition.
Zuerst sieben Monate Haft
Der Angeklagte konnte vor den Stuttgarter Richtern glaubhaft darlegen, dass er selbst rauschgiftsüchtig ist und den Großteil der eingekauften Drogen auch zum Eigenkonsum verwendet hat. Ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger bestätigte dies und empfahl der Strafkammer, den Angeklagten neben der Haftstrafe in eine Rauschgift-Entzugseinrichtung einzuweisen. Dem kamen die Richter jetzt im Urteil nach, ordneten aber an, dass er erst sieben Monate der Haftstrafe verbüßen müsse, ehe er in diesen Zwangsentzug entlassen wird.
Weiterer Prozess in Gange
Unterdessen läuft der Prozess gegen einen 30-Jährigen aus Frickenhausen vor derselben Stuttgarter Strafkammer weiter. Ihm wird der Handel mit etwa zehn Kilo Drogen vorgeworfen. Den Stoff soll er über das Darknet bezogen und mit einem Gewinn von etwa 90 000 Euro verkauft haben. Als Übergabe-Orte der Pakete an die Unterhändler spielen laut Anklage der Linsenhofener Bahnhof und der Parkplatz am Thermalbad in Beuren eine Rolle. Falls der 30-Jährige ebenfalls geständig ist, soll das Urteil am 31. Mai gesprochen werden. Bernd Winckler